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Beratungshilfe
Seite 1 - del vom 27.06.2000

Beratungshilfe

Rechtssuchende, die einen Prozess führen müssen, aber dazu nicht das nötige Geld haben, können die staatliche Prozesskostenhilfe beantragen. Manchmal ist aber eine Rechtsberatung notwendig, ohne dass der Betroffene gleich gerichtlich vorgehen will. Bürgern ohne zur Verfügung stehenden Geldmitteln muss es daher auch vorsorglich möglich sein, rechtliche Beratung zu erhalten. Dies natürlich umso mehr, wenn der Rechtssuchende nach der Beratung keinen Prozess mehr führen will und Prozesskostenhilfe somit nicht in Betracht kommt.

Diese Rechtsberatung Minderbemittelter ist im Beratungshilfegesetz geregelt. So soll gewährleistet werden, dass alle Bürger sich rechtlich beraten lassen können. Und zwar unabhängig von ihren Vermögensverhältnissen.



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Beratungshilfe
Wer Beratungshilfe bekommt
Was die Beratungshilfe umfasst
Wie Sie Beratungshilfe bekommen
Die Kosten der Beratungshilfe
Die Ausnahmen Bremen, Hamburg und Berlin


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Rauhaus
Alexander S. Rauhaus, Köln
hat Interessensschwerpunkte: Haftungsrecht der Ärzte, Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Versicherungsrecht, Produkthaftungsrecht.
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