Hallo! Bekommt man eigentlich auch Beratungshilfe bei einem Ordnungsverfahren, sprich es handelt sich um die Anhörung vor Erlass einer solchen Verfügung? Oder bezieht sich die Beratungshilfe nur auf zivilrechtliche Angelegenheiten?
Beratungshilfe bei O-vfg.
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Beratungshilfe gibt es auch im Strafrecht (im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe). Ob aber auch bei OWiG weiß ich ehrlich gesagt nicht. Einfach mal beim Gericht anrufen und nachfragen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Danke schon mal, aber eigentlich wollte ich wissen, ob der Bereich "Öffentliches Recht", nämlich Verfügung eines Amtes und zur Zeit noch Anörung nach dem VwVG vond er Beratungshilfe umfasst ist. Stimmt habe mich etwas schlecht ausgedrückt.
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Guckst du § Abs. 2 Nr. 2 BerHG.
Beratungshilfe wird grds. auch in Angelegenheiten des Verwaltungsrechts gewährt.
Gruß
Rpfl.
"Guckst du" ist erfolgt. Dankeschön!
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