In den Bundesländern Bremen und Hamburg gibt es keine Beratungshilfe, sondern eine öffentliche Rechtsberatung. Dafür eingerichtete Behörden (Rechtsauskunfs- und Vergleichsstellen) erteilen rechtliche Beratung. Der Gang zu einem Anwalt wird nicht unterstützt.
In Berlin hat der Rechtssuchende ein Wahlrecht zwischen einer öffentlichen Beratung wie in Bremen und Hamburg und einer anwaltlichen Beratungshilfe .
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