Ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht dann, wenn dem Betroffenen auch Prozesskostenhilfe zu gewähren wäre.
Prozesskostenhilfe erhält jeder, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Lesen Sie bitte die Ausführungen zur Prozesskostenhilfe .
Wenn ein gewisses Vermögen vorhanden ist, muss dieses eingesetzt werden, sofern dies dem Rechtssuchendem zumutbar ist. Alle Vermögensgegenstände, die dem Familienunterhalt bzw. der Existenzgrundlage dienen, sind daher ausgenommen und müssen nicht eingesetzt werden.
Besteht Versicherungsschutz (Rechtsschutz), kann die Beratungshilfe versagt werden.
| Seite 1: | Beratungshilfe |
| Seite 2: | Wer Beratungshilfe bekommt |
| Seite 3: | Was die Beratungshilfe umfasst |
| Seite 4: | Wie Sie Beratungshilfe bekommen |
| Seite 5: | Die Kosten der Beratungshilfe |
| Seite 6: | Die Ausnahmen Bremen, Hamburg und Berlin |
