Üblicherweise kann Beratungs- und Prozesskostenhilfe nur beantragt werden, wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist.
Was ist aber, wenn zwar eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, diese aber eine hohe Selbstbeteiligung von 250€ pro Fall hat und der Versicherte aufgrund seiner geringen Einkünfte auf Grundsicherungsniveau die Selbstbeteiligung nicht aufbringen kann?
In in diesem Fall eine Bewilligung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe möglich?
Danke für Eure Hilfe!
Beratungs- und Prozesskostenhilfe trotz Rechtschutzversicherung - hohe Selbstbeteiligung
26. April 2016
Thema abonnieren
Frage vom 26. April 2016 | 19:35
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Beratungs- und Prozesskostenhilfe trotz Rechtschutzversicherung - hohe Selbstbeteiligung
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. April 2016 | 19:38
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
http://www.iww.de/pak/prozesspraxis/prozesspraxis-pkh-trotz-rechtsschutzversicherung-n77628
#2
Antwort vom 26. April 2016 | 22:40
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Danke, muemmel!
Und jetzt?
Schon
267.010
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten