Beratungs- und Prozesskostenhilfe trotz Rechtschutzversicherung - hohe Selbstbeteiligung

26. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)
Beratungs- und Prozesskostenhilfe trotz Rechtschutzversicherung - hohe Selbstbeteiligung

Üblicherweise kann Beratungs- und Prozesskostenhilfe nur beantragt werden, wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist.

Was ist aber, wenn zwar eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, diese aber eine hohe Selbstbeteiligung von 250€ pro Fall hat und der Versicherte aufgrund seiner geringen Einkünfte auf Grundsicherungsniveau die Selbstbeteiligung nicht aufbringen kann?

In in diesem Fall eine Bewilligung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe möglich?

Danke für Eure Hilfe!

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

http://www.iww.de/pak/prozesspraxis/prozesspraxis-pkh-trotz-rechtsschutzversicherung-n77628

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)

Danke, muemmel!

1x Hilfreiche Antwort

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