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Beratung bei Unfallflucht, Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
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Beratung bei Unfallflucht, Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Rechtsanwalt Carsten Meinecke
Wielandstr. 34, 12159 Berlin, Tel: 0308523031, Fax: 0308593759
Verkehrsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Ordnungswidrigkeiten, Erbrecht
Bewertungen: 11
Rechtsanwalt Carsten Meinecke
Wielandstr. 34, 12159 Berlin, Tel: 0308523031, Fax: 0308593759
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Beratung bei Unfallflucht, Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort enthält folgende Leistung: Preis
€75,00
inkl. MwSt.
€75,00
inkl. MwSt.
Überblick
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Wir bieten Ihnen eine erste Einschätzung (= Erstberatung) Ihrer Sache zu einem Pauschalpreis von 75,00 EUR an. Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.
Das sind die Leistungen, die Sie als erste Einschätzung erhalten:
- Sie überlassung uns vorab die notwendigen Informationen und/oder Unterlagen.
- Sollte für die erste Einschätzung eine Akteneinsicht notwendig sein, fordern wir diese für Sie an.
- Wir prüfen Ihre Angelegenheit und vereinbaren mit Ihnen einen Termin. Oder Sie erhalten die Erstberatung schnell und unkompliziert per Telefon, Email oder Fax.
- Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Sollten Sie uns nach der Erstberatung mit Ihrer Vertretung beauftragen, wird der Pauschalpreis auf die dann anfallenden Gebühren angerechnet.
- Sie können von einer angeforderten Akte eine Kopie auf Papier bekommen. Sie erstatten uns dafür lediglich die Kopierkosten von je 0,50 EUR für die ersten 50 Seiten und je 0,15 EUR für jede weitere Seite.
Das sind die Leistungen, die Sie als erste Einschätzung erhalten:
- Sie überlassung uns vorab die notwendigen Informationen und/oder Unterlagen.
- Sollte für die erste Einschätzung eine Akteneinsicht notwendig sein, fordern wir diese für Sie an.
- Wir prüfen Ihre Angelegenheit und vereinbaren mit Ihnen einen Termin. Oder Sie erhalten die Erstberatung schnell und unkompliziert per Telefon, Email oder Fax.
- Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
- Sollten Sie uns nach der Erstberatung mit Ihrer Vertretung beauftragen, wird der Pauschalpreis auf die dann anfallenden Gebühren angerechnet.
- Sie können von einer angeforderten Akte eine Kopie auf Papier bekommen. Sie erstatten uns dafür lediglich die Kopierkosten von je 0,50 EUR für die ersten 50 Seiten und je 0,15 EUR für jede weitere Seite.
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Beratung bei Unfallflucht, Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Rechtsanwalt Georg Calsow
Kurfürstenstraße 23, 10785 Berlin Tiergarten, Tel: 030/23005698, Fax: 030/23005699
Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Strafrecht, Tierrecht, Mietrecht
Rechtsanwalt Georg Calsow
Kurfürstenstraße 23, 10785 Berlin Tiergarten, Tel: 030/23005698, Fax: 030/23005699
Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Strafrecht, Tierrecht, Mietrecht

Beratung bei Unfallflucht, Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort enthält folgende Leistung: Preis
€150,00
inkl. MwSt.
€150,00
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Beratung hinischtlich möglicher Rechtsfolgen
- Punkte
- Geldstrafe
- Entziehung der Fahrerlaubnis
und Besprechung einer Verteidigungsstrategie
- Punkte
- Geldstrafe
- Entziehung der Fahrerlaubnis
und Besprechung einer Verteidigungsstrategie
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Beratung bei Unfallflucht, Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Rechtsanwalt Gerhard Schreiber
Marktplatz 3 A, 86343 Königsbrunn, Tel: 08231/6093 90-7, Fax: 082316093 90-8
Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Schadensersatzrecht
Rechtsanwalt Gerhard Schreiber
Marktplatz 3 A, 86343 Königsbrunn, Tel: 08231/6093 90-7, Fax: 082316093 90-8
Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Schadensersatzrecht

Beratung bei Unfallflucht, Fahrerflucht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort enthält folgende Leistung: Preis
€99,00
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Haben Sie wegen Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (= Fahrerflucht) eine Vorladung von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten oder eine Anklageschrift bzw. einen Strafbefehl vom Gericht?
Ich bitte Ihnen zu einem für Sie kalkulierbaren Pauschalfestpreis folgende Beratungtleistung an:
Sie übermitteln mir die Ladung bzw. die Anklageschrift oder den gegen Sie verhängten Strafbefehl. Sie erhalten eine eine qualifizierte Erstberatung von bis zu 60 Minuten, wahlweise in unserer Kanzlei oder telefonisch.
Gegenstand dieser Beratung werden sein:
- Strafbarkeit des Ihnen vorgeworfenen Verhaltens
- strafrechtlicher Konsequenzen
- Beurteilung des zu erwartenden Strafmaßes
- Eintragung ins Führungszeugnis
- mögliche zivilrechtliche Auswirkungen
Die Beratung schließt Handlungsempfehlung Erläuterung der sich in Ihrem Fall anbietenden Verteidigungsstrategie ab.
Sollten Sie sich nach erfolgter Erstberatung für eine weitergehende Vertretung durch mich entschließen, würde der hier gezahlte Betrag selbstverständlich auf das anfallende Honorar angerechnet.
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, dürfen Sie keinesfalls versäumen, innerhalb der 2- Wochen-Frist Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb der Frist bereits bei Gericht eingegangen sein, das Datum der Absendung genügt also nicht.
Den Einspruch können Sie selber einlegen, sofern Sie aus terminlichen Gründen nicht rechtzeitig einen Anwalt Ihres Vertrauens hiermit beauftragen können. Der Einspruch kann ggf. noch bis zur Hauptverhandlung folgenlos zurückgenommen werden.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ich bitte Ihnen zu einem für Sie kalkulierbaren Pauschalfestpreis folgende Beratungtleistung an:
Sie übermitteln mir die Ladung bzw. die Anklageschrift oder den gegen Sie verhängten Strafbefehl. Sie erhalten eine eine qualifizierte Erstberatung von bis zu 60 Minuten, wahlweise in unserer Kanzlei oder telefonisch.
Gegenstand dieser Beratung werden sein:
- Strafbarkeit des Ihnen vorgeworfenen Verhaltens
- strafrechtlicher Konsequenzen
- Beurteilung des zu erwartenden Strafmaßes
- Eintragung ins Führungszeugnis
- mögliche zivilrechtliche Auswirkungen
Die Beratung schließt Handlungsempfehlung Erläuterung der sich in Ihrem Fall anbietenden Verteidigungsstrategie ab.
Sollten Sie sich nach erfolgter Erstberatung für eine weitergehende Vertretung durch mich entschließen, würde der hier gezahlte Betrag selbstverständlich auf das anfallende Honorar angerechnet.
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, dürfen Sie keinesfalls versäumen, innerhalb der 2- Wochen-Frist Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb der Frist bereits bei Gericht eingegangen sein, das Datum der Absendung genügt also nicht.
Den Einspruch können Sie selber einlegen, sofern Sie aus terminlichen Gründen nicht rechtzeitig einen Anwalt Ihres Vertrauens hiermit beauftragen können. Der Einspruch kann ggf. noch bis zur Hauptverhandlung folgenlos zurückgenommen werden.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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