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Beratung bei Körperverletzung
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Beratung bei Körperverletzung
Rechtsanwalt Gerhard Schreiber
Marktplatz 3 A, 86343 Königsbrunn, Tel: 08231/6093 90-7, Fax: 082316093 90-8
Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Schadensersatzrecht
Rechtsanwalt Gerhard Schreiber
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Beratung bei Körperverletzung enthält folgende Leistung: Preis
€99,00
inkl. MwSt.
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Überblick
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Haben Sie wegen Verdachts der Körperverletzung eine Vorladung von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten oder eine Anklageschrift bzw. einen Strafbefehl vom Gericht?
Ich bitte Ihnen zu einem für Sie kalkulierbaren Pauschalfestpreis folgende Beratungtleistung an:
Sie übermitteln mir die Ladung bzw. die Anklageschrift oder den gegen Sie verhängten Strafbefehl. Sie erhalten eine eine qualifizierte Erstberatung von bis zu 60 Minuten, wahlweise in unserer Kanzlei oder telefonisch.
Gegenstand dieser Beratung werden sein:
- Strafbarkeit des Ihnen vorgeworfenen Verhaltens
- strafrechtlicher Konsequenzen
- Beurteilung des zu erwartenden Strafmaßes
- Eintragung ins Führungszeugnis
- mögliche zivilrechtliche Auswirkungen
Die Beratung schließt Handlungsempfehlung Erläuterung der sich in Ihrem Fall anbietenden Verteidigungsstrategie ab.
Sollten Sie sich nach erfolgter Erstberatung für eine weitergehende Vertretung durch mich entschließen, würde der hier gezahlte Betrag selbstverständlich auf das anfallende Honorar angerechnet.
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, dürfen Sie keinesfalls versäumen, innerhalb der 2- Wochen-Frist Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb der Frist bereits bei Gericht eingegangen sein, das Datum der Absendung genügt also nicht.
Den Einspruch können Sie selber einlegen, sofern Sie aus terminlichen Gründen nicht rechtzeitig einen Anwalt Ihres Vertrauens hiermit beauftragen können. Der Einspruch kann ggf. noch bis zur Hauptverhandlung folgenlos zurückgenommen werden.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ich bitte Ihnen zu einem für Sie kalkulierbaren Pauschalfestpreis folgende Beratungtleistung an:
Sie übermitteln mir die Ladung bzw. die Anklageschrift oder den gegen Sie verhängten Strafbefehl. Sie erhalten eine eine qualifizierte Erstberatung von bis zu 60 Minuten, wahlweise in unserer Kanzlei oder telefonisch.
Gegenstand dieser Beratung werden sein:
- Strafbarkeit des Ihnen vorgeworfenen Verhaltens
- strafrechtlicher Konsequenzen
- Beurteilung des zu erwartenden Strafmaßes
- Eintragung ins Führungszeugnis
- mögliche zivilrechtliche Auswirkungen
Die Beratung schließt Handlungsempfehlung Erläuterung der sich in Ihrem Fall anbietenden Verteidigungsstrategie ab.
Sollten Sie sich nach erfolgter Erstberatung für eine weitergehende Vertretung durch mich entschließen, würde der hier gezahlte Betrag selbstverständlich auf das anfallende Honorar angerechnet.
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, dürfen Sie keinesfalls versäumen, innerhalb der 2- Wochen-Frist Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb der Frist bereits bei Gericht eingegangen sein, das Datum der Absendung genügt also nicht.
Den Einspruch können Sie selber einlegen, sofern Sie aus terminlichen Gründen nicht rechtzeitig einen Anwalt Ihres Vertrauens hiermit beauftragen können. Der Einspruch kann ggf. noch bis zur Hauptverhandlung folgenlos zurückgenommen werden.
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