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Beratung bei Häuslicher Gewalt und Stalking

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Beratung bei Häuslicher Gewalt und Stalking
Rechtsanwalt Darius Kargar
Hamburger Strasse 65, 44135 Dortmund, Tel: 02313962702, Fax: 02313962704
Kaufrecht, Strafrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 6
Onlineanfragen möglichBeratung bei Häuslicher Gewalt und Stalking enthält folgende Leistung:

Preis
€140,00
inkl. MwSt.
Überblick
Leider ist der in der aktuellen Zeit immer häufiger zu beobachten, dass es zwischen Eheleuten / Lebenspartnern immer wieder zu Handgreiflichkeiten und Auseinandersetzungen - seien sie physischer oder aber psychischer Art - kommt.

Aber nicht nur hier, sondern auch im Rahmen von (handfesten) Nachbarstreitigkeiten kommt es immer wieder zu körperlichen Übergriffen kommen.

Aber auch das Phänomen des sogenannten Stalking hat inzwischen beunruhigende Ausmaße angenommen. So wurden im Jahr 2009 insgesamt 28.536 Fälle von Nachstellungen i.S.d. §238 StGB registriert (Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2009; abrufbar unter http://www.bka.de).

Jedoch steht die Betroffene als Opfer nicht schutzlos dar; vielmehr bietet ihr das Gesetz durchaus wirksame Möglichkeiten, um die Angriffe zu unterbinden.

Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich. Die Gebühr von 140,00 EUR erfaßt die folgenden Punkte:

- Ausführliches Gespräch sowie Erörterung der Sach- und Rechtslage; dies kann persönlich in meinen Kanzleiräumen oder aber per Telefon stattfinden).

- Schriftliche Zusammenfassung des Ergebnisses


Im Rahmen der Beratung möchte ich Ihnen aufzeigen, welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen und was zu beachten ist. Hierbei ist es unbeachtlich, ob Sie entsprechende Maßnahmen gegen eine Person erwirken oder aber sich gegen einen gerichtlichen Beschluss wehren möchten.


Eine Folgemandatierung ist natürlich grundsätzlich auch möglich; hierbei unterstütze ich Sie bundesweit bei der Antragstellung sowie im Folgeverfahren. Aber auch im umgekehrten Fall - der "Verteidigung" gegen einen entsprechenden Beschluss - ist Ihnen meine Kanzlei gerne behilflich.


Beachten Sie hierbei bitte, dass sich die Kosten in diesem Fall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten und nicht in diesem Paketpreis enthalten sind.
Eine Abweichung nach unten ist im gerichtlichen Verfahren nach den berufrechtlichen Regelungen nicht zulässig (§49b BRAO).

Die Kosten für meine gerichtliche Tätigkeit würde ich Ihnen im Rahmen der Beratung natürlich gesondert mitteilen und kurz erläutern. Sie haben dann die Wahl, ob eine weitergehende Beauftragung meiner Kanzlei erfolgen soll.



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