Hallo,
ich betreibe eine Outdoorsportfirma und verwende derzeit keine Haftungssausschlusserklärung bei meinen Touren. Die meisten meiner Wettbewerber nutzen jedoch ein solches Formular. Im Groben bestätigt der Kunde hier, dass er schwimmen kann, nicht unter Alkohol bzw. Drogeneinfluss steht und die Haftung nur bei grob fahrlässigem bzw. vorsätzlichem Verschulden des Veranstalters gilt.
Ist so etwas überhaupt notwendig?
M.A. gilt §§823 ff auch ohne eine solche Erklärung. Und wer eine z.B. Raftingtour bucht, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass er schwimmen können muss.
Bitte unterstützt mich mit eurem Fachwissen.
-- Editiert von Moderator am 21.03.2017 13:34
-- Thema wurde verschoben am 21.03.2017 13:34
Benötige ich einen Haftungsausschluss bei Sportveranstaltungen?
21. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 21. März 2017 | 07:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Benötige ich einen Haftungsausschluss bei Sportveranstaltungen?
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#1
Antwort vom 21. März 2017 | 13:44
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatIst so etwas überhaupt notwendig? :
Nö.
Man muss sich dann nur die Folgen leisten können, wenn durch Gesetz und die Auslegung desselben mehr Haftung als notwendig entsteht.
#2
Antwort vom 24. März 2017 | 09:31
Von
Status: Schlichter (7252 Beiträge, 1526x hilfreich)
Zitat:Und wer eine z.B. Raftingtour bucht, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass er schwimmen können muss.
Damit machst du es dir sehr einfach und diese Denkweise ist wenig professionell. Im Grunde hast du Recht..ABER: Im Falle eines Falles wird die Staatsanwaltschaft schon fragen, warum Du nicht sichergestellt hast dass der Teilnehmer schwimmen kann. Eine Sorgfaltspflicht als Veranstalter ist sogar ein Werbeargument.
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