Benötige Ratschlag zum Wohnrecht - Nießbrauchrecht

23. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
leroc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Benötige Ratschlag zum Wohnrecht - Nießbrauchrecht

Hallo zusammen,

folgendes Problem plagt uns, vielleicht weiß jemand einen Rat.

Folgende Ausgangssituation:

Meine Frau und Ihre Schwester haben von Ihrer Mutter und dessen Ehemann ein Haus gekauft bekommen und die beiden, also Mutter und Ehemann, haben sich für dieses Objekt ein lebenslanges Wohnrecht einräumen lassen.

Mutter und Ehemann haben meiner Frau und Ihrer Schwester zugesichert, für die Zeit des Nießbrauchrechtes keinerlei Kosten an dem Objekt tragen zu müssen.

Außer den Nebenkosten haben die beiden auch alle anderen Kosten getragen, die normalerweise der Eigentümer tragen müßte.

2000 verstirbt die Mutter und 2001 habe ich der Schwester Ihren Hausanteil abgekauft.

Das Nießbrauchrecht war mir natürlich mit Kauf des Hauses bekannt und der Ex-Ehemann der Mutter genießt nach wie vor seinen Anspruch darauf. Soweit alles ok.

Nun hat der Nutzer des Nießbrauchrechtes eine neue Lebensgefährtin gefunden und diese ist ziemlich schnell in das Haus mit eingezogen.

Wie es dann oftmals so im Leben ist, nachdem der Ex-Ehemann also seine neue Lebensgefährtin hat, hält er mit uns mittlerweile keinen Kontakt mehr.

Er macht es sich aber auch nun ganz einfach und hat auf einnmal die Einstellung, dass er sich für die damals zugesichrte Übernahme aller Kosten am Haus nicht mehr verantwortlich fühlt muß. Gleiche Einstellung hat auch seine Lebensgefährtin, die nun mietfrei und ohne unsere Zustimmung in dem Objekt wohnt.

Ich haben meinen Kaufvertrag geprüft, da ist nur der Hinweis aus das Nießbrauchrecht vermerkt, jedoch kein Hinweis auf eine Regelung hinsichtlich der angesrochenen Kostenübernahme. Meine Frau findet ihren Kaufvertrag zur Zeit nicht wieder und daher wissen wir nicht genau, was in Ihren Vertrag steht, bzw. ob es da eine gesonderte Vereinbarung über die Rechte und Pflichten des Nießbrauchrechteinhabers gibt.

Unser Ziel:

Das Nießbrauchrecht wollen wir natürlich nicht anfechten und würden es eventuell auch hinnehmen, dass die jetztige Lebensgefährtin weiterhin mit dem Ex-Ehemann der Mutter dort lebt, auch ohne das die neue Lebensgefährtin eine Miete zahlt.

Wir möchten aber sicherstellen, dass sich insbsondere der Ex-Ehmann der Mutter, nach wie vor verpflichtet fühlt, auch die sonstigen Kosten rund um das Gebäude zu tragen, so wie es damals zwischen Mutter, Ehemann und den beiden Töchtern vereinbart wurde, wenn vielleicht auch nur mündlich.

Unsere Fragen dazu:

Es gibt verschiedene Schreiben, die von der Mutter und deren Ex-Ehemann an verschiedene Ämter gesendet wurden in denen beide damals darum gebeten haben, Kosten wie z.B den Grundstücksteuerbescheid an Ihre Anschrift zu richten, damit diese selbst die Kosten tragen können.

Wenn es zu Streitigekeiten kommen würde, reicht eine solche Dokumentation aus, zu beweisen, dass ein mündlicher Vertrag über die Übernahme aller Kosten getroffen wurde?

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In meinem Kaufvertrag hat der Notar zwar auf das Nießbrauchrecht hingewiesen.

Ich würde aber auch gerne wissen, ob dieser nicht auch auf den vereinbarten Rechte- und Pflichtenumfang hätte hinweisen müssen, die zu dem Nießbrauchrecht bestehen?

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Wie ist denn die Rechtslage hinsichtlich des Einzuges der neuen Lebensgefährtin? Wir sind zu dem Einzug nicht gefragt worden und konnten somit auch nicht zustimmen.

Ich glaube gehört zu haben, dass die Rechtssprechung dazu in Deutschland ziemlich unterschiedlich ausfällt. Es soll die Rechtsauffassung geben, dass die neue Lebesgefährtin nicht automatisch in den Genuß des kostenfreien Wohnrechtes kommen kann, denn wenn das damals zwischen den Parteien ( Mutter, Ex-Ehemann und Töchtern ) gewünscht worden wäre, hätte man dieses ja auch so vereinbart.

Auf der anderen Seite soll es die Rechtsauffassung geben, dass man dem Wohnrechtnutzer nicht verweigeren kann mit seiner Lebensgefährtin zusammen zu wohnen.

Wer weiß mehr darüber?

Hat die Frau wirklich einen Anspruch dort kostenfrei mit wohnen zu dürfen, bis der Wohnrechtberechtigte verstirbt ?

Wenn das zutreffend ist, können wir die Frau in die Verpflichtung nehmen, sich an Schönheitsreparaturen und sonstigen Dingen zu beteiligen, die einem Mietverhältnis gleich kommen ?

Wenn das nicht zutreffend ist, können wir von der Frau Miete verlangen ?

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Wie gesagt, wir sind nicht unbedingt auf einen Rechtsstreit aus, wollen aber im Vorfeld gerne wissen, welche Möglichkeiten wir hätten um vielleicht etwas sanften Druck auszuüben, damit eine akzeptable Lösung erreicht wird.

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Dazu noch einen Hinweis, der Ex-Ehemann der Mutter hat auf dem Grundstück einige Umbaumaßnahmen vorgenommen, denen wir ebenfalls nicht zugstimmt haben. Ca. 100qm des Gartens wurden weggerissen und dafür gepflasterte Parkfläche erstellt.

Ich denke, dass solche Aktionen sicherlich deutlich über ein Nießbrauchrecht hinausgehen und das wir für den Fall der Fälle, auch hier einen Ansatzpunkt hätten, den wir zur Durchsetzung unserer Interessen zusätzlich ansprechen würden.

Ich würde mich sehr freuen, über dieses Form etwas zu erfahren.

Vielen Dank Christian

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