Benachteiligt wegen Schwangerschaft?

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Sony muss einer Arbeitnehmerin eine Entschädigung zahlen, weil ein männlicher Kollege bei einer Beförderung ihr gegenüber bevorzugt wurde. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 28.Juni 2011 (3 Sa 917/11). Die Arbeitnehmerin war schwanger und das Unternehmen konnte für die Bevorzugung keine konkreten sachlichen Gründe nennen. Während ihrer Schwangerschaft wurde bei einer Beförderung ein männlicher Kollege ihr gegenüber bevorzugt. Das Unternehmen konnte ihr dafür keine konkreten sachlichen Gründe nennen.

Die Klägerin im Bereich "International Marketing" als Abteilungsleitern beschäftigt. Im September 2005 wurde die Stelle des Vorgesetzten frei. Diese Stelle besetzte Sony mit einem Mann und nicht mit der damals schwangeren Klägerin. .Mit ihrer Klage begehrt sie eine  Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts, da sie die Stelle wegen ihrer Schwangerschaft nicht erhalten habe. Demgegenüber behauptet der Arbeitgeber, für die getroffene Auswahl sprächen sachliche Gründe.

Letzeres sahen die Richter anders.  Bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände  spräche eine Vermutung dafür, dass die Arbeitnehmerin wegen ihrer Schwangerschaft nicht befördert worden sei. Dabei ließ das Gericht in seine Wertung einfließen, dass bei der Ablehnung der  Bewerbung seitens der Arbeitgeberin geäußert wurde, "sie solle sich doch auf ihr Kind freuen". Obwohl der Bewerbung zuvor Chancen eingeräumt worden waren, konnte die Arbeitgeberin der Mitarbeiterin trotz Nachfrage keine konkreten Gründe für die Beförderung eines Kollegen nennen. Die für die geschlechtsspezifische Benachteiligung streitende Vermutung konnte Sony nicht widerlegen. Das Gericht musste daher von einer Benachteiligung ausgehen.

Die Revision wurde durch das LAG nicht zugelassen.

Quelle: Nachrichten juris

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