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Benachrichtigung der Angrenzer § 55 LBO

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Benachrichtigung der Angrenzer § 55 LBO

Hallo,
wir sind eine WEG in einem 6-Familien-Haus zu unserem Grundstück gehört noch das Hinterhaus welches auch eine WEG mit 4 Wohnungen ist.
Im letzten Jahr hat die benachbarte Firma ein Baugesuch gestellt und ist damit durchgekommen, d.h. ca. 15 m von unserem Grundstück weg beginnt ein 24 m hohes Gebäude der Firma, nach langen hin und her wurden wir mit einigen Tausend Euro abgefunden (die aber bei der Verwaltung für unser Haus verblieben ist..dass müßte so sein meinte die Verwalterin)! Die Wohnqualität für beide Häuser ist nun gleich null. Es wurde in das Produktionsgebäude eine Büroetage eingebaut wo alle Fenster direkt auf unser Grundstück gehen und uns somit ständig jemand in die Fenster und in den Garten schaut...mit der Situation hatten wir uns schon abgefunden jetzt kommt der nächste Schreck, gestern bekomme ich wieder ein Einschreiben von der Stadt wo mir angekündigt wird dass die Firma mit einer Sondergenehmigung sofort weitere Bauten veranlassen möchte.
Sind wir da nicht total verarscht worden und mit ein paar Euronen. Was soll ich jetzt machen. Ich muß innerhalb von zwei Wochen hier meinem Unmut freien Lauf lassen. Wie formuliere ich sowas und wie komme ich ..im Falle einer weiteren Vergütung der Firma als Eigentümer selbst in den Genuß der Zahlung..Geld was auf dem WEG Kto. liegt bleibt dort wenn ich mal verkaufen würde!
Das schlimme ist ja dass unser komplettes Grundstück von 2 Seiten bis auf 15 m Abstand von der Firma umbaut wurde. Die Stadt hat uns nun auch noch ein Jugendzentrum direkt neben das Haus gesetzt...es ist total übel...wir sind echt eingekeilt...so eine Wohnung kann ich auch nicht mehr verkaufen. Was tun??

Gruß
Akinci


von Akinci am 16.11.2007 13:41
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>Benachrichtigung der Angrenzer § 55 LBO
Zunächst einmal bestimmt nicht die Verwaltung, was mit dem geld passiert, sondern die Eigentümer auf einer Eigentümerversammlung. Ohne beschluss darf die Verwaltung das Geld allerdings nicht auszahlen.

Um welches Bundesland handelt es sich eigentlich, damit wir überprüfen können, was sich hinter dem § 55 LBO verbirgt. Der ist nämlich in jedem Bundesland anders.


von hh am 16.11.2007 16:42
Status: Tao (23493 Beiträge)
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>Benachrichtigung der Angrenzer § 55 LBO
Geh zum Bauordnungsamt, und lass dir die Bebauungsmöglichkeiten der anliegenden Grundstücke erklären. Gibt es eine Baugenehmigung im ursprünglichem Sinne? Eine Baugenehmigung im Freistellungsverfahren?
Wenn zweites zutrifft, dann Frage den Sachbearbeiter welche Möglichkeiten anhand des B-Plans zur Bebauung bestehen. Kontrolliere selbst ob die Auflagen des B-Plans eingehalten wurden.
Gibt es eine Ausnahmeregelung, vom B-Plan abweichend? Warum ist diese erteilt worden?
Ist mit Annahme der Zahlung ein Einverständnis bekundet worden?

Leider sehe ich immer wieder, dass Bauherren die in einem Baugebiet als beginnen zu bauen, nicht verstehen, dass auch andere Häuser in unmittelbarer Nachbarschaft gebaut werden dürfen.
Eine genaue Recherche ist unbedingt notwendig, um solche Überraschungen, wie du sie erlebst, auszuschließen.



von Gast am 16.11.2007 19:19
Status: Philosoph (545 Beiträge)
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>Benachrichtigung der Angrenzer § 55 LBO
Hallo,

es geht hier um "Baden-Württemberg"!


Ich habe eben nochmals einige Daten geprüft,
sämtliche Eigentümer mussten im letzten Jahr Ende Mai beim Bauamt erscheinen dort waren die Herren vom Baurechtsamt und die Herren der Geschäftsleitung der Firma und haben uns dort die Unterschrift mehr oder weniger als Zustimmung abgenommen, wie sich das jetzt verhält ob die das einfach auf die erneute Sondergenehmigung einfach übertragen können halte ich nicht für möglich zudem habe ich von einem befreundeten Stadtrat Unterlagen erhalten in denen klar und deutlich hervor geht, dass diese Schneidehalle die mit 60 m x 7 m bereits im März letzten Jahres vom Gemeinderat genehmigt wurde. Das ist doch Betrug oder wie seht ihr das. Ich habe die Unterlagen und heute werde ich ein Schreiben mit Kopie dieser Unterlagen an das Baurechtsamt senden und morgen ist die öffentliche Versammlung, da bin ich mal gespannt...aufhalten können wir es sowieso nicht, denn es handelt sich hier um den größten Arbeitgeber unserer Stadt!
Gruß
Akinci


von Akinci am 19.11.2007 08:17
Status: Junior (73 Beiträge)
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>Benachrichtigung der Angrenzer § 55 LBO
Wohnt ihr denn in einem Gewerbe-/Mischgebiet?


von sika0304 am 19.11.2007 10:09
Status: Tao (8055 Beiträge)
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>Benachrichtigung der Angrenzer § 55 LBO
Ja...hab ich mir dann sagen lassen dass wir in einem Mischgebiet wohnen...aber kannste dir vorstellen wie das wirkt...28 m Höhe gegen ein stinknormales 6-Fam. Haus!
Echt heftig!


von Akinci am 19.11.2007 10:45
Status: Junior (73 Beiträge)
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>Benachrichtigung der Angrenzer § 55 LBO
Hallo,
ich habe heute morgen die Erklärung gelesen die wir beim erstenmal unterschrieben haben.
Dort steht also dass sämtliche Eigentümer auf weitere Leistungen verzichten mit einer Einmalzahlung und dies auch auf evtl. neue Eigentümer weitergeben.

Dann steht da noch so klein und gemein ein Zusatz...dies gilt auch für evtl. weitere unerhebliche Bauänderungen.

Aber sind für euch 60 m x 7 m und mit einer Höhe 7 m über EFH (was immer das heißt!)
unerheblich??


Grüßle
Akinci


von Akinci am 20.11.2007 10:52
Status: Junior (73 Beiträge)
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