>Benachrichtigung der Angrenzer § 55 LBO
Geh zum Bauordnungsamt, und lass dir die Bebauungsmöglichkeiten der anliegenden Grundstücke erklären. Gibt es eine Baugenehmigung im ursprünglichem Sinne? Eine Baugenehmigung im Freistellungsverfahren?
Wenn zweites zutrifft, dann Frage den Sachbearbeiter welche Möglichkeiten anhand des B-Plans zur Bebauung bestehen. Kontrolliere selbst ob die Auflagen des B-Plans eingehalten wurden.
Gibt es eine Ausnahmeregelung, vom B-Plan abweichend? Warum ist diese erteilt worden?
Ist mit Annahme der Zahlung ein Einverständnis bekundet worden?
Leider sehe ich immer wieder, dass Bauherren die in einem Baugebiet als beginnen zu bauen, nicht verstehen, dass auch andere Häuser in unmittelbarer Nachbarschaft gebaut werden dürfen.
Eine genaue Recherche ist unbedingt notwendig, um solche Überraschungen, wie du sie erlebst, auszuschließen.
von Gast am 16.11.2007 19:19
Status: Philosoph (545 Beiträge)
Userwertung:
1,0
(von 2 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden