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Benachrichtigung bei Tod des Vaters

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Benachrichtigung bei Tod des Vaters

Hallo,

vor mehreren Jahren erhielt ich (als Minderjähriger durch meinen Stiefvater zwangsadoptiert) durch die Frau meines leiblichen Vaters die Mitteilung, dieser sei gestorben.

Da ich hierüber aber niemals eine amtliche Nachricht erhielt und ein Grab mit seinem Namen auf dem angegebenen Friedhof gleichfalls nicht existiert, habe ich mittlerweile Zweifel an der Behauptung der Frau bekommen. Sie hatte schon früher immer versucht, Kontakte zwischen uns beiden zu verhindern, weil sie mir Erbschleicherei vorwarf.

Meine Frage lautet daher: Hätte ich nicht irgendwie amtlich über seinen Tod in Kenntnis gesetzt werden müssen, wenn er tatsächlich gestorben wäre? Dass ich infolge der Adoption juristisch mit ihm leider nicht mehr verwandt bin, ist mir klar. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das soweit geht.

m. fr. Gr.

Harald


von .Harald am 03.03.2006 15:51
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>Benachrichtigung bei Tod des Vaters
Wenn Du adoptiert wurdest hast Du kein Erbrecht mehr von Deinem leiblichen Vater. Du hast rechtlich gesehen nichts mehr mit ihm zu tun, ein Amt wird dich darüber nicht informieren. Wie kann diese Frau dann behaupten daß du Erbschleicherei betreibst? Um zu erfahren ob Dein leiblicher Vater wirklich verstorben ist brauchst du Doch nur in der Gemeinde nachfragen wo er angemeldet war oder ist. Was mich verwundert ist das Du Dir erst jetzt Gedanken darüber machst wo doch kein Grab existiert und Du schon vor Jahren diese Mitteilung von der Frau bekommen hast.


von Cliff am 03.03.2006 16:15
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>Benachrichtigung bei Tod des Vaters
Hallo Cliff,

danke schon mal. Es war mir bereits klar, dass ich nichts erben kann. Aber die Frau meines Vaters befürchtete, er könnte mich als Erben in seinem Testament bedenken. Daher versuchte sie, Kontakte mit allen Mitteln zu unterbinden.

Da ich von Natur aus nicht sehr misstrauisch bin und nicht annahm, dass die Frau so weit gehen würde, hegte ich zunächst keine Zweifel. Mein Vater lebte mit ihr zwar in derselben Stadt, aber doch in beträchtlicher Entfernung, so dass ich den genannten Friedhof bis vor zwei Wochen niemals aufgesucht habe.

Stutzig machen hätte mich zwar seinerzeit schon, dass sein Sterbetag ausgerechnet an meinem Geburtstag sein sollte. Jedenfalls wurde niemand mit seinem Namen im fraglichen Zeitraum dort beerdigt.

Dass ich nicht einmal amtlich in Kenntnis gesetzt werden soll, wenn ein so naher (sei es auch "nur" biologischer) Verwandter stirbt, finde ich schon erschütternd. Es ist schließlich mit keinerlei Ansprüchen von meiner Seite verbunden. Ich möchte halt nur im Bilde sein.

Solltest du aber Recht haben und ich keinerlei Anspruch auf Kenntnis, dann wird mir die Gemeinde wohl auch jetzt keine Auskunft über seine Sterbedaten geben.

m. fr. Gr.

Harald


von .Harald am 03.03.2006 17:51
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>Benachrichtigung bei Tod des Vaters
Hallo Harald!

Hat aber jetzt das Eine mit dem Anderen nichts zu tun. Ein Notar oder die Gemeinde wird dich nur in Kentniss setzen wenn sie von Dir ein Geld will bzw. der Notar wenn Du etwas geerbt hast oder für sonstige Daten benötigt wirst. Wieso sollte Dir ein Amt schreiben wenn ein naher Verwandter gestorben ist? Was Anderes ist wenn Du Vormund oder die nächste Anspruchsperson bist. In dem Fall ist seine Frau dafür zuständig sämtliche Verwandte vom ableben zu verständigen. Wie das mit dem Datenschutz ist ob Dir eine Amt eine Auskunft gibt kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Aber Du solltest es probieren.

lg
Cliff


von Cliff am 03.03.2006 18:16
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>Benachrichtigung bei Tod des Vaters
Hallo Cliff,

in meinem Fall (da nach altem Recht adoptiert) hätte das Amt zumindest von der Möglichkeit ausgehen müssen, dass ich potentieller Erbe meines Vaters bin.

Hierzu hätte zunächst geklärt werden müssen, inwiefern meine Adoption überhaupt ins neue Recht überführt wurde (es könnte theoretisch für mich auch das Erwachsenenadoptionsrecht gelten) und dann wiederum käme es darauf an, was im Adoptionsvertrag bestimmt wurde.

Ist in meinem Fall zwar (leider!) durch unterbliebenen Widerspruch alles im Sinne einer Überführung geregelt, aber das hätte das Nachlassgericht nicht von vorneherein wissen können.

Da hätten sie erst beim Zentralregister in Berlin nachfragen müssen. Und wenn die sich schon gleich die Mühe machen, dann hätten sie mir wenigstens kurz eine Nachricht zukommen lassen können - vorausgesetzt, dass mein Vater tatsächlich tot ist, wie seine Frau behauptet.

m. fr. Gr.

Harald




von .Harald am 03.03.2006 18:35
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>Benachrichtigung bei Tod des Vaters
@ .Harald

Informieren muss dich keiner, solange kein Testament o. ä. existiert. Aber meiner Meinung nach hast du das Recht, dich beim Standesamt über den Personenstand deines leiblichen Vaters schlau zu machen - google mal nach § 61 personenstandsgesetz

Wenn das nicht klappt, gibt es auch noch andere Quellen um Sterbedaten rauszufinden.


von Schnuckelchen am 03.03.2006 22:58
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>Benachrichtigung bei Tod des Vaters
Hallo Schnuckelchen,

falsch, denn ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.

Aus den bereits genannten Gründen (ohne Einsichtnahme in meine Adoptionsakten) hätte die Möglichkeit bestanden, dass ich gesetzlicher Erbe bin.

Also hätte ich erst einmal informiert werden müssen, dies verbunden mit der Bitte, ggfs. die Widerspruchserklärung an das Amtsgericht Berlin-Schöneberg und dann meinen Adoptionsvertrag vorzulegen.

Der Rest hätte sich dann gefunden. Wohlgemerkt: Nach Sachlage wäre ich kein gesetzlicher Erbe gewesen; aber das konnte zum fraglichen Zeitpunkt das Nachlassgericht nicht wissen.

Das Standesamt hat mir bislang jegliche Auskunft über Personenstand und ggfs. Sterbedaten meines Vaters verweigert.

m. fr. Gr.

Harald


von .Harald am 04.03.2006 10:45
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>Benachrichtigung bei Tod des Vaters
@ .Harald

Ich kenne mich im Adoptionsrecht nicht aus, da wirst du dich schon mehr mit beschäftigt haben.

Es ist doch nach wie vor unklar, ob dein leiblicher Vater tot ist oder nicht? Wenn er das nicht ist, dann erübrigt sich jede Frage nach einer Imformationspflicht.
Mir scheint eh, dass du erhebliche Zweifel am Tod deines Vaters hast - was spricht also dagegen, diese Frau persönlich aufzusuchen um sich zu vergewissern?

Mal ein paar Ideen, einen Verstorbenen zu finden: Kirchenregister, Tageszeitungsarchive ... genealogische Seiten im i-net bringen dir sicher auch noch den einen oder anderen Hinweis, wo man suchen könnte.


von Schnuckelchen am 04.03.2006 11:42
Status: Unsterblich (1088 Beiträge)
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>Benachrichtigung bei Tod des Vaters
Hallo Schnuckelchen,

die Frage erübrigt sich insofern nicht, als ich neuerdings eben schwanke, ob mein Vater wirklich tot ist oder nicht.

Deshalb hat sich erst im Nachhinein für mich die Frage nach der Informationspflicht gestellt. Vielleicht geht ja auch nur die Phantasie mit mir durch.

Fest steht einzig, dass der angegebene Friedhof i. Zshg. m. d. Sterbedatum nicht richtig ist, da ja alle Gräber chronologisch angeordnet sind - es sei denn, es handelt sich um eine Art Familiengruft, was hier aber sicher nicht der Fall ist.

Gibt es in Deutschland überhaupt noch Kirchenregister? Außerdem war mein Vater (römisch-katholisch geboren) zuletzt in der neuapostolischen Kirche. Die sollen sehr streng sein und geben nichts nach außen weiter.

Zeitungsarchive: Sofern überhaupt eine Todesanzeige aufgegeben wurde, weiß ich noch immer nicht, in welcher Zeitung. Internet hilft auch nicht viel. Mein Vater hat/te einen Dutzendnamen und mit den neuen Medien nicht viel am Hut. Haben ihm die Neuapostoliker verboten, glaube ich.

Ich selber bin ein relativer Internet-Neuling. Bin erst über meinen Arbeitsplatz dazu gekommen. Klickte damals aus Versehen einen Link in einer Mail-Nachricht an und staunte: "Mensch, bin ich schon drin?"

Ach ja, die Frau (oder die beiden, je nachdem) ist/sind unbekannt verzogen.

m. fr. Gr.

Harald


von .Harald am 04.03.2006 12:58
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>Benachrichtigung bei Tod des Vaters
--- editiert vom Admin


von guest123-1660 am 04.03.2006 13:07
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>Benachrichtigung bei Tod des Vaters
Hallo Chavah,

du vergisst, dass seine Frau mir den Friedhof angegeben hatte.

Damals schrieb sie mir (ein halbes Jahr nach seinem angebl. Tod!), es befinde sich noch kein Grabstein an der fraglichen Stelle. Ist doch irgendwo schon seltsam, nicht?

Es befindet sich dort zwar ein (immer noch!) namenloses Grab aus der fraglichen Zeit, aber wer sagt mir denn, dass da wirklich mein Vater liegt?

Das hiesige Bezirksamt gibt mir wie gesagt keine Auskünfte, weil ich juristisch ein Fremder sei. Zugang hätte ich lediglich zu adoptionsrelevanten Daten; nichts darüber hinaus, da von befugter Seite eine Informationssperre verhängt worden sei. Wer wohl diese "befugte Seite" ist?

m. fr. Gr.

Harald


von .Harald am 04.03.2006 13:46
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