Ich habe folgendes Problem, kurz zum Hintergrund:
Ich hatte eine Steuerstreitigkeit, da ich einen Steuerbescheid erhalten und die Rechtmäßigkeit von rund 50% der Forderungen angezweifelt habe. Nachdem sich die Angelegenheit nicht außergerichtlich klären ließ, war ich gezwungen einen Anwalt einzuschalten und Klage einzureichen. Dieser reichte dann zunächst eine inhaltlich falsche Klage ein und widersprach dem kompletten Bescheid. Auf meinen Hinweis, dass nur rund die Hälfte der Forderungen strittig wären, wurde ein korrigiertes Klageschreiben verfasst und wir einigten uns mündlich, dass ich zunächst die volle Honorarvorauszahlung leiste, das Honorar aber im Rahmen der Endabrechnung aber auf den eigentlichen Streitwert korrigiert wird. Da einiges nicht 100%ig zu belegen war, endete das gerichtliche Verfahren mit einem Vergleich, Anwaltskosten gehen also zu meinen Lasten.
Jetzt besteht der Anwalt allerdings plötzlich wieder darauf, sein Honorar auf den vollen Betrag des Steuerbescheides zu bemessen und verweist darauf, dass die Höhe der Gesamtforderung und nicht nur der strittige Anteil maßgeblich sei.
Im Internet habe ich leider keine Quelle gefunden, in der erläutert wird, wie sich ein Streitwert in einem solchen Fall ermittelt. Kann mir jmd. weiterhelfen? Wenn möglich mit Quellenangabe.
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-- Editiert von Moderator am 23.09.2014 13:00
-- Thema wurde verschoben am 23.09.2014 13:00
Bemessung des Streitwertes
23. September 2014
Thema abonnieren
Frage vom 23. September 2014 | 12:40
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 7x hilfreich)
Bemessung des Streitwertes
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 23. September 2014 | 14:25
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
http://www.finanzgericht-bremen.de/sixcms/media.php/13/Streitwertkatalog%20f%FCr%20die%20Finanzgerichtsbarkeit.pdf
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