Bemessung Kleinunternehmergrenze

23. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 6x hilfreich)
Bemessung Kleinunternehmergrenze

Liebes Forum,

eine kurze Frage zur Umsatzsteuer:
zählt für den Umsatz von 17500 Euro, den man für die Ust.-Befreiung laut §19 Ust.G. nicht überschreiten darf nur das Einkommen aus selbstständiger Arbeit oder auch das Einkommen aus Vermietung, also beides zusammen?
Danke für eine kurze Klärung!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Grundsätzlich auch das aus der Vermietung. Bei einer steuerfreien Vermietung bleibt es jedoch nach § 19 Abs. 3 UStG bei der Bemessung des Gesamtumsatzes ausgenommen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke! Das heißt, nur wenn ich die Wohnung selbst nutze, nicht aber, wenn ich sie vermiete und dadurch Einnahmen erziele, zählt sie nicht zum Umsatz?
Ich bin Freiberufler und habe (unabhängig von meiner beruflichen Tätigkeit) eine Eigentumswohnung, die ich vermiete.

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#4
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(285 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein, die Wohnung wird über eine Agentur an privat vermietet.

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