Liebes Forum,
eine kurze Frage zur Umsatzsteuer:
zählt für den Umsatz von 17500 Euro, den man für die Ust.-Befreiung laut §19 Ust.G. nicht überschreiten darf nur das Einkommen aus selbstständiger Arbeit oder auch das Einkommen aus Vermietung, also beides zusammen?
Danke für eine kurze Klärung!
Bemessung Kleinunternehmergrenze
23. September 2017
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Frage vom 23. September 2017 | 17:36
Von
Status: Schüler (285 Beiträge, 6x hilfreich)
Bemessung Kleinunternehmergrenze
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#1
Antwort vom 23. September 2017 | 17:42
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
Grundsätzlich auch das aus der Vermietung. Bei einer steuerfreien Vermietung bleibt es jedoch nach § 19 Abs. 3 UStG bei der Bemessung des Gesamtumsatzes ausgenommen.
#2
Antwort vom 23. September 2017 | 17:59
Von
Status: Schüler (285 Beiträge, 6x hilfreich)
Danke! Das heißt, nur wenn ich die Wohnung selbst nutze, nicht aber, wenn ich sie vermiete und dadurch Einnahmen erziele, zählt sie nicht zum Umsatz?
Ich bin Freiberufler und habe (unabhängig von meiner beruflichen Tätigkeit) eine Eigentumswohnung, die ich vermiete.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 23. September 2017 | 18:15
Von
Status: Schüler (285 Beiträge, 6x hilfreich)
Nein, die Wohnung wird über eine Agentur an privat vermietet.
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