Beluga Shipping in finanzieller Bedrängnis

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Nach dem Rückzug des Reeders Niels Stolberg von Beluga Shipping hat die Staatsanwaltschaft Bremen Ermittlungen gegen den Gründer des Schifffahrtsunternehmens eingeleitet. Derzeit wird gegen diesen und weitere leitende Angestellte u.a. wegen Betruges im besonders schweren Fall ermittelt. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, seit 2009 Umsätze im dreistelligen Millionenbereich falsch ausgewiesen und dadurch insbesondere Kapitalgeber getäuscht zu haben.

Letztes Jahr war die US-Investmentgesellschaft Oaktree als Anteilseigner in die Reederei geholt worden, um für frisches Kapital zu sorgen, diese hält mittlerweile 49,5 Prozent an Beluga Shipping und hat beim Bundeskartellamt die Genehmigung zu einer Übernahme der Reederei eingeholt.

Eine erneute Finanzspritze war vor kurzer Zeit erforderlich geworden. Bei der Prüfung der Mittelverwendung waren finanzielle Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf Umsatz und Liquidität des Unternehmens ans Licht gekommen.

Die Zahlungsschwierigkeiten der Bremer Reederei schlagen sowohl auf Charterreedereien durch, die Beluga-Schiffe vermieten, wie auch auf Emissionshäuser und Banken, die von Beluga bestellte oder betriebene Schiffe finanziert haben. Eine Reihe von Emissionshäusern hat in seinen Schiffsfonds Frachter, die jetzt für Beluga Shipping fahren.

Welche Auswirkungen mögliche Zahlungsausfälle von Beluga auf die Kapitalanleger dieser Schiffe  bzw. Schiffsfonds genau haben, steht bislang noch nicht fest. Betroffen sind nach Angaben des Hamburger Abendblatts auch Banken wie die Landesbank Bremen, zu deren Kunden Beluga Shipping nach eigenen Angaben zählt.

Ab sofort wird ein vom Kapitalinvestor Oaktree eingesetztes Management das alleinige Sagen in der Firmenzentrale haben. Ziel ist eine umfassende finanzielle Restrukturierung und die geschäftliche Konzentration auf das Kerngeschäft: die Schwergutschifffahrt. Dort ist Beluga Shipping Weltmarktführer.

Betroffenen Anlegern kann nun anstelle der versprochenen Rendite teilweiser Geldverlust oder im schlimmsten Fall gar der Totalverlust des eingesetzten Kapitals drohen. Zudem können seitens der jeweiligen Schiffsfonds Nachschüsse angefordert werden. Hier gilt es, die Berechtigung dieser zu prüfen und sich gegen unberechtigte Forderung zu wehren.  Gleiches gilt für die Rückforderung von erhaltenen Ausschüttungen, welche sich oftmals nicht durchsetzen lässt.

Daneben sind Schadensersatzansprüche zu prüfen.

Neben Prospektfehlern können Falschberatungen zum Zeitpunkt des Verkaufs der Beteiligung durch Banken oder andere Vertriebsorganisationen zu solchen Schadensersatzansprüchen der Anleger führen.

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