Beleidigung von zwei Polizisten

22. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Julianmi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung von zwei Polizisten

Hallo,

mir wird folgendes zur Last gelegt:

Ich soll betrunken zwei Polizisten als 'Bullenschw*ine' 'Bullenfot*e' und 'Bullenschlampe' beleidigt haben. Das ganze geht jetzt direkt vor Gericht.

Tathergang:

Ich habe nachdem ich Opfer einer Schlägerei war die Polizei gerufen um eine Anzeige zu tätigen, nachdem dies geschehen war wurde mir wohl ein Platzverbot erteilt. Daraufhin soll ich die Polzisten auf diese Art und Weise beschimpft haben.

Ich kann mich daran leider nicht mehr erinnern, ich hatte kurz zuvor mehrere Schläge und Tritte an den Kopf bekommen, ein Freund kann bestätigen dass ich total verwirrt war - hat die besagten Äußerungen aber nicht mitbekommen (Glaube aber kaum das die Polizisten sich sowas aus den Fingern saugen).

Meine Fragen:

Was kommt in etwa bei einer Verurteilung auf mich zu?
Kann es sich mildernd auswirken dass ich davor Schläge und Tritte an den Kopf bekommen habe und benommen war?
Zudem habe ich in den letzten Wochen dem LKA bei zwei verschiedenen Ermittlungen sehr sehr wichtige Hinweise von mir ausgehend gegeben und Ermittlungen in schweren Fällen unterstützt - kann sowas irgendwie nützen?

Ich habe keine grundlegende Abneigung gegen Polizisten, im Gegenteil viele Freunde und Bekannte arbeiten dort.

Würde mich über Hilfe sehr freuen.

Vielen Dank!

-- Editier von Julianmi am 22.06.2016 22:20

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Was kommt in etwa bei einer Verurteilung auf mich zu? Eine kleiner Geldstrafe, wenn Sie keine Vorstrafen haben.
Kann es sich mildernd auswirken dass ich davor Schläge und Tritte an den Kopf bekommen habe und benommen war? Es kann auch schlicht zur Einschaltung eines Gutachters führen, der die Verfahrenskosten in 5stellige Höhen treibt.
Zudem habe ich in den letzten Wochen dem LKA bei zwei verschiedenen Ermittlungen sehr sehr wichtige Hinweise von mir ausgehend gegeben und Ermittlungen in schweren Fällen unterstützt - kann sowas irgendwie nützen? Nö, das Gericht muß sich in einem Bagatellfall nicht mit sämtlichen Aspekten Ihres Vorlebens befassen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Seh ich auch so :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Julianmi):
Ich soll betrunken zwei Polizisten als 'Bullenschw*ine' 'Bullenfot*e' und 'Bullenschlampe' beleidigt haben. Das ganze geht jetzt direkt vor Gericht.

Wurde Ihr Blutalkoholwert ermittelt?

*Start der Ironie*
Zur Not hilft immer noch zu sagen, dass man krank ist.
Sollte man von der Richterin / Staatsanwältin gefragt werden, was man für ne Krankheit hat:
"Tourette, du F**ze" :)
Zieht immer....
Ein ärztliches Gutachten eines (befreundeten) Arztes wäre natürlich obligatorisch.
*Ende der Ironie*

Ich empfehle mich.

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