Beleidigung per SMS - Wie errechnet sich ein Streitwert?

21. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
umax1980
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Beleidigung per SMS - Wie errechnet sich ein Streitwert?

Hallo Leute,

ich bin neu hier, kenne euer Forum vom gelegentlichen Lesen. Hätte aber nicht gedacht, es mal in Anspruch zu nehmen.

Hier mein Fall:
Ich bekam heute Post von einem Anwalt aus Hannover, indem steht ich hätte den Lebensgefährten meiner Mutter "ARMLEUCHTER" genannt, dies soll per SMS geschehen sein.
Jetzt soll ich eine Vollmacht für den Anwalt, eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 250 Euro Gebühren bezahlen.

Hier meine Fragen:

1. Wie soll ich mich verhalten, denn ich bin mir keiner Schuld bewusst.

2. Wie errechnet sich ein Streitwert?

Notfall oder generelle Fragen?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das passt eher in das zivilrechtliche Forum.

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#2
 Von 
umax1980
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Wo finde ich das Forum??

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Jetzt wo Sie es sagen! Generelle Themen wäre eine Idee. Oder auch Familienrecht.

Mal aus strafrechtlicher Sicht:
Kann denn der Lebensgefährte so eine sms haben? Von Ihrem Handy?
Außerdem scheint er entweder ungemein empfindlich zu sein oder das ist die Spitze eines Eisbergs.

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#4
 Von 
umax1980
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Eigentlich nicht die Spitze eines Eisberges. Nur vielleicht Sohn/Lebensgefährten Problem.
Zurück zum Thema, habe ich Chancen durch einen Rückbrief zum Anwalt die Sache geradezurücken???

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#5
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Wenn Sie sich keiner Schuld bewußt sind, im Übrigen ein Zusammenhang zwischen der SMS und einem Tätigwerden Ihrerseits nicht feststellbar ist, könnten Sie daran denken, die Forderung zurückzuweisen. Der Gegner wird gerade diesen Zusammenhang im Streitfall darzulegen und zu beweisen haben.

Der Gegenstandswert dürfte bei Unterlassung einer ehrverletzenden Behauptung m.E. mit dem Auffangwert in Höhe von EUR 4000,00 in Ansatz gebracht werden können.

-- Editiert von thosim am 21.03.2006 20:52:31

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#6
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Eine Indizwirkung könnte freilich gegeben sein, wenn die SMS von Ihrem Telefon, ggf. ohne Ihre Kenntnis, abgegeben wurde. Haben neben Ihnen auch andere Personen Zugang zu Ihrem Telefon?

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#7
 Von 
umax1980
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ist wohl so, am Abend des betreffendes Tages waren wir in einer Gruppe in einer Kneipe in der ich die Dinge geschildert habe (Probleme mit FReund der Mutter) daraufhin kann es sein das ich, weil ich längere Zeit nicht in der Nähe meines Handies war jemand anderes die SMS geschrieben hat.

Die Sache scheint mir einfach sehr weit an den Haaren herbeigezogen. Es geht erstmal nicht um den Geldbetrag der jetzt bezahlt werden soll, sondern ob noch höhere Kosten entstehen je länger ein Briefwechsel dauern würde.

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#8
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Letztlich werden Sie entscheiden müssen, ob eine Forderungsabwehr Aussicht auf Erfolg bietet oder nicht. Die Rahmenbedingungen hatte ich Ihnen genannt. Wenn das Verfahren, das sich nach Ihren Angaben derzeit noch im außergerichtlichen Bereich bewegt, gerichtshängig wird, entstehen neuerlich Gebühren. Wenn auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen, entstehen weitere Kosten. Sie werden zu entscheiden haben, ob trotz des Kostenrisikos, das vorhanden ist oder eben auch nicht, eine Rechtsverfolgung - Forderungsabwehr - lohnenswert ist oder eben nicht.

-- Editiert von thosim am 21.03.2006 21:10:21

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#9
 Von 
umax1980
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Naja das ist ja mein Problem. Hat irgendwer eine Ahnung in welche Richtung sich solches Streben normalerweise hinbewegt. Denn dann kann ich diese Erklärung einfach unterschreiben und das Geld zahlen und die Sache ist erledigt?????

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#10
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Die konkrete Entscheidung wird Ihnen sicher niemand abnehmen. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls und die lassen sich seriös kaum aus der Ferne beurteilen, geschweige denn virtuell.

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Was, um thosim zuzustimmen, daran liegt, dass Juristen nur dann etwas halbwegs definitives aussagen können, wenn sie die Akten kennen. Es gibt einfach Erfahrungswerte, dass die Schilderung eines Beteiligten nicht unbedingt dem entspricht, was sich einem unbeteiligten Leser der Akten, in denen eben alles ist, erschließt.

-- Editiert von wastl am 21.03.2006 22:10:12

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#12
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Yes! :)

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#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Soll mal einer sagen, dass sich Rechts- und Staatsanwälte nicht einig sein können! :)

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#14
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Letztendlich gehören wir doch alle als Organe der Rechtspflege zum selben `Verein´!

:)

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#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ja, dieser Ansicht bin ich auch, nur dass es in jedem Berufszweig so ein paar Schrumpflebern gibt. Leider bei den Anwälten ein paar mehr. Aber das hat auch seine Gründe heutzutage.

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#16
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Freilich, die Schrumpfleberproblematik begegnet uns im Justizbereich (man beachte die verallgemeinernde Formulierung) immer häufiger, so daß es Leuten, die vielleicht mit geringeren Fähigkeiten ausgestattet sind, immer leichter fällt, lange Schatten zu werfen.

Zu fortgeschrittener Stunde mundet der Bordeaux wirklich trefflich! Prosit!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich habe mit dem Verallgemeinern keine Probleme (auch wenn bei den Anwälten... *grins*). Es ist leider so: Immer mehr zählt die große Klappe. (Wenn ich das so lese könnte ich denken, ich wäre kurz vor der Pensionierung).

Bordeaux? Den schütte ich immer in den Coq au vin *lach* Hier gibt es heute einen recht ordentlichen Crianza.
Ebenfalls prosit! :)

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#18
 Von 
umax1980
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Naja obwohl ich sagen muss, das diese Beleidigung nicht unbedingt schlimm ist. Oder????
Ich verstehe halt den ganzen Aufwand nicht.

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#19
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@ thosim
Burgunder schütte ich in den Coq. Bordeaux ginge aber auch. Hauptsache gut! :)

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#20
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Also ich muß umax1980 recht geben.
Wegen der Bezeichnung "Armleuchter" im Bekanntenkreis einen Anwalt zu beauftragen, eine Unterlassungserklärung anzufertigen und Gebühren zu verlangen, riecht mir sehr nach einer Abzocke...

Ich würde mich jedenfalls deswegen nicht verrückt machen. Ich glaube, das ist von seiten des Anwalts nur heiße Luft.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

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#21
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

@ justice
Daher meine Vermutung, dass da mehr hintersteckt.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
umax1980
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

@ wastl

Meines Wissens ist da nichts vorgefallen, was wirklich gravierend war. Jedenfalls nehme ich das nicht so wahr. Leider kenne ich die Aussage des Mandanten nicht.

Also, ich habe ein Schreiben aufgesetzt indem ich zur Kenntnis gebe keine SMS geschickt zu haben und den Anwalt bitte mir doch zu belegen das eine SMS von mir geschickt worden ist.

Mal sehen, was nun passiert. Ein mir bekannter Anwalt drückte sich aber auch ähnlich aus wie justice, riecht nach Abzocke......

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