Beleidigung oder Meinungsfreiheit

9. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flokii
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung oder Meinungsfreiheit

Hallo liebe Community ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Fall hören.

Vor einiger Zeit wurde in einer FB-Gruppe ein Artikel gepostet in dem ein Afrikaner eine Frau vergewaltigt hat, wie zu erwarten war eskalierte natürlich die Sache. Mein einziger Kommentar zu der Sache war folgender "Anscheinend hat er den tollen Flirtkurs der ARGE nicht besucht :D" daraufhin bekam ich am Freitag den Anruf der Polizei dass ich wegen Beleidigung angezeigt worden bin von einer dritten Person die mit der Sache gar nix zu tun hat. Jetzt stellt sich mir die Frage ob mein Beitrag wirklich eine Beleidigung im Sinne des StGb darstellt. Punkt 1. Den Kurs gibt es ja wirklich es ist ja nichts erfundenes, selbst Politiker fordern mehr solche Kurse. Punkt 2. toll bedeutet nach meiner Auffassung und die des Dudens "großartig prächtig" was auch meine Meinung ist, ich finde es toll dass es diese Kurse gibt. Auch ist es kein Geheimnis dass sich das Frauenbild Kulturell unterscheidet. Punkt 3 Anscheinend ist für mich per definitiv und auch lt. Duden eine Vermutung das etwas so ist wie es erscheint, denn man vergewaltigt eine Frau nicht, erstens ist es ne Straftat und zweitens kein Respektvoller Umgang der Frau.

Deshalb frage ich mich ob diese Anzeige überhaupt eine Aussicht auf erfolg hat, in meinen Augen ist meine Aussage Meinungsfreiheit sowie wollte ich auf die Tatsache überspitzt hinweisen dass solche Kurse durchaus gut sind (schwarzer Humor/Satire) ich bin aus allen Wolken gefallen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Humor liegt halt immer im Auge des Betrachters. Und offensichtlich kam Ihr "schwarzer Humor" nicht bei allen an. Warten Sie doch erstmal, ob tatsächlich etwas Schriftliches hinterherkommt. Allerdings haben Sie ja so gesehen während des Telefonates eine mündliche Aussage gemacht oder?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Flokii
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, ich habe dem Polizisten erklärt dass es niemals meine Absicht war jemanden zu beleidigen oder dass meine Aussage beleidigend oder böse Absicht gemeint war. Ferner versteh ich auch nicht wie sich jemand dadurch beleidigt fühlen kann, ein Flirtkurs ist weder was schlimmes noch irgendwie als Strafe zu werten.

-- Editiert von Flokii am 09.07.2017 21:32

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Da passiert nichts. Ein Dritter kann kann gar nicht den für das Delikt Beleidigung zwingend notwendigen Strafantrag stellen. Das könnte nur der Geschädigte. Auch tatbestandlich sehe ich hier keine Beleidigung. Sind Sie sicher, dass es die Polizei war, die Sie da am Telefon hatten und nicht jemanden, der Sie verulken wollte ?!

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#4
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

1. Sehr ungewöhnlich, dass die Polizei anruft.

2. Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt. Ohne Strafantrag des Geschädigten wird die Tat nicht verfolgt.

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#5
 Von 
Flokii
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Gedanke dass sich jemand nen Scherz erlaubte kam mir auch, als ich aber die Telefonnummer aufm Display gegoogelt hab zeigte es mir die Kriminalpolizei an, ebenfalls wusste der Polizist jegliche Personalien von mir ebenfalls mit welcher IP Adresse ich den Kommentar geschrieben hab da niemand sonst meine IP Adresse kennen kann war das sehr eindeutig. Der Polizist sagte mir lediglich dass sich jemand durch diesen Beitrag beleidigt gefühlt hat und mich daraufhin angezeigt hat. Erst wollte derjenige mich ja wegen Rassismus und Volksverhetzung anzeigen und hat dann zu Beleidigung geschwenkt. Es ist in meinen Augen dass selbe wenn eine Übergewichtige Person sagt "ich wiege zuviel" und ich würde antworten "warst du schon bei der Ernährungsberatung" wäre genau das selbe Beispiel. Ich bin jemand der sich besonders im Internet jeden Kommentar 3 mal durchliest bevor ich ihn poste da ich ja weiß wie Sensibel mittlerweile alle sind, ich hätte niemals gedacht dass mich jemand wegen so einem Satz anzeigt. Ich versteh es wenn Leute angezeigt werden die beleidigen im klassischen Sinne Morddrohungen aussprechen, zur Gewalt aufrufen, die Nazizeit verherrlichen oder sonstiges was ich absolut verstehe und auch befürworte. Wie gesagt meine Intention war es lediglich zum Ausdruck zu bringen dass ich solche Kurse absolut sinnvoll halte denn Kulturelle Unterschiede in Sachen Frauen existieren nunmal in vielen Ländern gibt es noch Zwangsehen, Gewalt gegen Frauen als Erzieherische Maßnahme welches auch noch per Gesetz erlaubt ist deshalb ist so ein Kurs absolut sinnvoll.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Selbst wenn der Anruf der Polizei echt gewesen sein sollte (was ich nicht glaube):
Es wäre eine straflose Kollektivbeleidigung.
Beleidigen kann man nur konkrete Personen oder abgegrenzte Personenkreise. "Die Arge" ist nicht beleidigungsfähig.

Wenn ich sagen würde "VW ist doof", dann kann VW auch nichts machen. Die Beleidigung einer Firma ist nicht verboten und die Beleidigung von Mitarbeitern der Firma scheitert daran, dass ich nicht gesagt habe, welche Mitarbeiter doof sind. Selbst wenn sich sagen würde "Alle Mitarbeiter von VW sind doof" wird ja niemand konkret angesprochen. Anders sähe es aus bei "Die VW-Mitarbeiter in Werksteil 25, Abteilung B, viertes Obergeschoss links, sind doof."

Dementsprechend ist "Die Arge ist doof" auch straflos.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Flokii
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und mit "anscheinend hat er" war ja nicht mal die dritte unbekannte Person gemeint sondern die Person in dem Beitrag des Zeitungsartikels. Wär das selbe wenn die Überschrift lauten würde "Mehrfach Verurteilter Straftäter begeht Raub" und ich würde schreiben "anscheinend hat er daraus nichts gelernt" ist in meinen Augen völlig normal. Naja die Nummer aufm Display passte halt zur Nummer der Kripo bis auf die letzten 2 Ziffern was ja meist die Durchwahl zum jeweiligen Beamten ist

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