Hallo!
Folgender Fall:
Person A beleidigt in einem Chat Person B mehrmals mit Ausdrücken wie: Du dumme hässliche *******esau, Du bist der letzte Abschaum, Du hässliche Fratze, verreck doch Du Mistviech, Du abgehalfterte Tunte, Deine Fresse kann nur deine Mutter lieben, ich hoffe Dir bricht mal jemand mit einem Knüppel alle Finger usw.
Weder Person A noch Person B sind Beamten oder Personen des öffentlichen Lebens, sondern "ganz gewöhnliche" Privatpersonen.
Person A bekommt vom örtlichen Polizeipräsidium eine Vorladung als Beschuldigter.
Person A weiss, dass sie dieser nicht folgeleisten muss, und erscheint demnach dort nicht.
Frage: Ist es ratsam, dass Person A sich jetzt schon einen Anwalt nimmt, oder kann Sie damit noch warten?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt sollte sich Person A sich einen Anwalt nehmen?
Ist es möglich (und wenn ja, wie wahrscheinlich), dass trotz eindeutiger Beweislage gegen den Beschuldigten und Vorladung, das Verfahren wegen geringfügigkeit oder mangeldem öffentlchen Interesse eingestellt wird?
Vielen Dank für Antworten im Voraus
Beleidigung im chat
12. Februar 2016
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Frage vom 12. Februar 2016 | 14:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung im chat
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#1
Antwort vom 12. Februar 2016 | 16:20
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Was soll ein Anwalt denn erreichen? Kostet im Zweifel mehr Geld als er spart. Außer bei dir ist ein im wesentlichen "sauberes" Führungszeugnis beruflich überlebenswichtig.
Zitat:Ist es möglich (und wenn ja, wie wahrscheinlich), dass trotz eindeutiger Beweislage gegen den Beschuldigten und Vorladung, das Verfahren wegen geringfügigkeit oder mangeldem öffentlchen Interesse eingestellt wird?
Wenn der StA das vorhätte, hätte er IMO schon auf die Vorladung verzichtet. Offenbar sieht er die Grenze hier doch überschritten.
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