Hallo in die Runde.
Ich wurde im Sommer letzten Jahres wegen Beleidigung angezeigt, das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft nach Zahlung einer Geldstrafe an eine gemeinnützige Organisation eingestellt.
Der Geschädigte fordert jetzt über seinen Anwalt Schadensersatz und der Anwalt die Erstattung der angelaufen Anwaltskosten
Kann ich für dasselbe Delikt zweimal finanziell belangt werden?
Was kann ich tun, muss ich darauf reagieren? Es wurde keine Klage erhoben von Seitens des Anwaltes nur ein Schreiben aufgesetzt mit der Schadensersatzforderung, 300€ und knapp 700 € Anwaltskosten. Zahlung muss bis 28.02. 2017 erfolgen, Schreiben am 18 02.2017 erhalten
Ich bin nicht vorbestraft und hatte auch so noch nie mit solchen Instanzen zu tun.
Vielen Dank für die Antworten
-- Editier von Solea am 19.02.2017 12:08
-- Editier von Solea am 19.02.2017 12:14
-- Editiert von Moderator am 19.02.2017 13:04
-- Thema wurde verschoben am 19.02.2017 13:04
Beleidigung , zweimal finanziell belangt.
19. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 19. Februar 2017 | 12:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beleidigung , zweimal finanziell belangt.
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 19. Februar 2017 | 12:50
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKann ich für dasselbe Delikt zweimal finanziell belangt werden? :
Klar.
Das eine ist Strafrecht, das ist abgeschlossen
Das andere ist Zivilrecht.
ZitatSchadensersatzforderung, 300€ und knapp 700 € Anwaltskosten. :
Wie sind denn die Anwaltskosten aufgeteilt?
700 EUR bei 300 EUR Schadensersatzforderung erscheitn mir doch etwas viel ...
#2
Antwort vom 19. Februar 2017 | 12:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Aufstellung der Anwaltskosten ist nicht enthaltenen im Schreiben, nur die Gesamtsumme.
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#3
Antwort vom 19. Februar 2017 | 13:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatKann ich für dasselbe Delikt zweimal finanziell belangt werden? :
Klar.
Das eine ist Strafrecht, das ist abgeschlossen
Das andere ist Zivilrecht.ZitatSchadensersatzforderung, 300€ und knapp 700 € Anwaltskosten. :
Wie sind denn die Anwaltskosten aufgeteilt?
700 EUR bei 300 EUR Schadensersatzforderung erscheitn mir doch etwas viel ...
Eine Aufstellung der Anwaltskosten ist nicht enthalten, nur die Forderung der Gesamtsumme.
#4
Antwort vom 20. Februar 2017 | 08:56
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Dann fordere diese Aufschlüsselung mal an. Wie wird der Schadensersatz begründet?
#5
Antwort vom 20. Februar 2017 | 11:15
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
Sicher das Schadenersatz gefordert wird und kein Schmerzensgeld?
700€ Anwaltsrechung bei 300€ "Streitwert" ?
Schadenersatz bei einer Beleidigung?
Mal geguckt, ob es die Kanzlei überhaupt gibt?
So viele Ungereimtheiten auf einen Haufen sind schon extrem ungewöhnlich.
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