Guten Tag
Ich weiß nicht ob ich in diesen Bereich Richtig bin.
Folgendes Ist am Dienstag Passiert:
Da wird bei Uns Richtig Fest gegen die Tür gehämmert und uns mitgeteilt das wir mal in den Waschkeller kommen sollen(wo auch die 2 Anderen Mieter schon waren)weil wohl jemand die Waschmaschine von denen Umgekippt haben soll, da wurde dann auch schnell seitens der Mieterin mir unterstellt sie wüsste ja wer das war und will doch einfach nur ihre Ruhe haben,Kurz darauf wurde dann gesagt da wir ja unsere Klingel abgeschaltet haben( die ist immer aus das machen wir schon seit über 10 Jahren so außer wenn wir wissen das Paket oder besuch kommt) und Ich im Moment Arbeitslos Bin Ich die Waschmaschine Umgekippt hätte. Und immer wieder Wurde Gesagt sie Wüsste ja wer das war aber als Ich sagte das die Eventuell doch auch beim Schleudern vom Sockel gefallen sei Könnte Hieß es Ne sie wüßte Wer das war und würde die Polizei rufen. Gesagt Getan die Polizei kam guckte hörte sie das alles( da War auf einmal keine Rede mehr davon das Sie wüßte wer das war) Auf die Nachfrage ob sie Anzeige Erstatten wolle meinte sie Nein.
Ich soll die Maschine Anscheinend kurz nachdem der Freund die Angemacht Umgekippt Haben Das Waschzubehör weggeräumt und die Maschine vom Strom Genommen haben den Wasser zulauf dann Abgerissen haben und die maschine Hingelegt haben die ein Polizist und der Freund mit Mühe wieder Hingestellt haben.
Ach so die Nachbarn sind 1 85 Jahre alte Dame die kaum laufen und ein 59 Jähriger Mann die beide den Ganzen tag nicht da waren wegen Arzt Besuch der Älteren Dame.
Wir Hatten mit dieser Mieterin(24) mal( Fast 3 Jahre her) einen Streit wegen Ruhestörung und Flur putzen den wir auch der Wohnungsgenossenschaft mitgeteilt hatten und diese die Mieterin Abgemahnt hatten da Unsere versuche ein Fehlschlugen.
Was kann ich da Unternehmen? das Muss ich mir doch nicht Bieten lassen die 2 Nachbarn wollen nicht als Zeuge Auftreten.
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-- Editiert Geist700 am 12.07.2014 12:04
Beleidigung,Verleumdung,Üble nachrede
12. Juli 2014
Thema abonnieren
Frage vom 12. Juli 2014 | 11:57
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 15x hilfreich)
Beleidigung,Verleumdung,Üble nachrede
Ärgert der Nachbar?
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#1
Antwort vom 12. Juli 2014 | 17:31
Von
Status: Unbeschreiblich (119537 Beiträge, 39736x hilfreich)
Ich vermisse in der Schilderung den Teil wo es um Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede gegen Dich geht ...
quote:<hr size=1 noshade>Was kann ich da Unternehmen? <hr size=1 noshade>
Nix
quote:<hr size=1 noshade>das Muss ich mir doch nicht Bieten lassen <hr size=1 noshade>
Was genau?
Das gegen die Tür hämmern?
Wenn die Klingel aus ist, wäre das vermutlich die einzige Möglichkeit der spontanen Kontaktaufnahme.
Das zutexten durch die Nachbarin?
Einfach umdrehen und weggehen, eventeuell noch ein "Ihre Probleme interessieren mich nicht" hinterlassen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 12. Juli 2014 | 19:17
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 15x hilfreich)
Hallo
Danke Für Ihre Information.
Ich wußte echt nicht das es nicht reicht wenn man so Hingestellt wird als Hätte man es gemacht.
Dann werde ich es mal so handhaben.
Danke und noch ein schönes rest Wochenende.
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#3
Antwort vom 12. Juli 2014 | 21:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119537 Beiträge, 39736x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ich wußte echt nicht das es nicht reicht wenn man so Hingestellt wird als Hätte man es gemacht. <hr size=1 noshade>
Doch, das reicht völlig aus, aber gerade das ist hier ja nicht geschehen.
Ein storisches Wiederholen von nebulösen Aussagen wie "Ich weis wer es war" erfüllt das gerade nicht.
Anders wäre es, wenn sie auf eine Person gezeigt hätte, oder sie sonst irgendwie identifizierbar gemacht hätte. Was der Schilderung nach hier nicht geschehen ist.
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