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Belebung des Immobilienmarktes in Spanien durch Reduzierung der spanischen Mehrwertsteuer von 8% auf 4%?

Von Rechtsanwältin Martina Dyllong
28.9.2011 | Ratgeber - Recht in Spanien | 535 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Grunderwerbssteuer, Spanien, Immobilienerwerb, Mehrwertsteuer, Neubau

Steuervergünstigung bis zum 31. Dezember 2011 beschlossen

Die spanische Regierung hat mit Wirkung zum 20. August 2011 ein Gesetz verabschiedet, welches temporär eine Steuerreduzierung von 8% auf 4% bei dem Kauf einer Neubauwohnung bestimmt, um den spanischen Immobilienmarkt zu beleben. In Spanien fällt bei dem Erwerb einer Neubauwohnung von einem Bauunternehmer keine Grunderwerbsteuer in Höhe 7% wie bei dem Kauf einer gebrauchten Immobilie an, sondern die Mehrwertsteuer von bislang 8% und nunmehr 4%. Unter dem Gesichtspunkt, dass die Immobilienpreise derzeit im Durchschnitt um 20-30% gefallen sind, kann der interessierte Käufer möglicherweise ein „Schnäppchen“ schlagen.

Durch das nur 4 Monate gültige Gesetz soll der Immobilienmarkt angekurbelt und der hohe Leerstand von Wohnungen in Spanien deutlich verringert werden. Es gibt kaum Neubauprojekte. Allerdings wird geschätzt, dass aufgrund des neuen Steuersatzes in Höhe von 4% etliche Wohnungen verkauft werden. Bauunternehmen könnten bald mit neuen Projekten starten und die hohe Arbeitslosenquote in Spanien würde dadurch gesenkt. Bauunternehmer gehen davon aus, dass sodann wieder die Immobilienpreise angehoben werden können und ein solch günstiger Immobilienerwerb wie jetzt in der Zukunft nicht mehr möglich sein wird.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Martina Dyllong
Dortmund

spanisches Immobilienrecht, spanisches Erbrecht, Erbrecht, Internationales Erbrecht, Internationales Recht

Die spanischen Bauunternehmer geben sich zufrieden mit dieser Regelung, auch wenn diese erst mitten in der Saison in Kraft getreten ist, wobei auch kritische Stimmen laut werden, die meinen, dass diese Steuervergünstigung zu spät komme, um eine effektive Wirkung zu zeigen.

Ob nunmehr der richtige Zeitpunkt zum Kauf gegeben ist oder ob der interessierte Käufer noch mit seiner Entscheidung warten kann, wird sich zeigen. Der Spitzenkandidat der spanischen Oppositionspartei Partido Popular (PP) Mariano Rajoy hat jedenfalls vor, das Gesetz um weitere 12 Monate zu verlängern, falls er die Präsidentschaftswahlen am 20. November 2011 gewinnt.

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