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Belastete Immobilie als Vermächtnis

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Belastete Immobilie als Vermächtnis

Hallo,

Folgender Fall (und wahrscheinlich eine dumme Frage...):

A setzt B zum Alleinerben ein (B wäre auch der Alleinerbe nach gesetzlicher Erbfolge).

A vermacht C eine noch mit einer Grundschuld belastete Immobilie; das Darlehen ist noch nicht abgetragen.

Wenn man im Testament formuliert: "Ich vermache C die Immobilie X", bedeutet das, daß automatisch auch das Darlehen auf C übergeht, oder würde das Darlehen auf A als den Erben übertragen?

(Die zusätzliche steuerliche Problematik von Vermächtnis vs Erbe bei Immobilien mal außen vorgelassen)

Danke
sweethome


von guest-12322.08.2010 11:43:30 am 24.01.2006 16:02
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>Belastete Immobilie als Vermächtnis
Das ist nicht eindeutig formuliert.

Dennoch gehen Gerichte in so einem fall vom mutmaßlichen Willen des Verstorbenen aus. Das dürfte nahezu immer dazu führen, dass auch das Darlehen an C übergeht.

Solltest Du aber gerade dabei sein, ein Testament zu formulieren, dann kann es nicht schaden, eindeutige Festlegungen zu treffen.


von hh am 24.01.2006 16:36
Status: Tao (23493 Beiträge)
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>Belastete Immobilie als Vermächtnis
Danke.

Dann sollte es doch besser präzise formuliert werden...


von guest-12322.08.2010 11:43:30 am 26.01.2006 08:26
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Belastete Immobilie als Vermächtnis
Übrigens würde das Darlehen nicht automatisch auf den "Erben" übergehen, da müßte die Bank zustimmen. Hier geht es darum, dass A der Schuldner ist und das Haus als Sicherheit dient. Wenn also das Darlehen nicht mehr gezahlt wird (z.B. weil A gestorben ist), kann die Bank das Haus versteigern lassen um an ihr Geld zu kommen. Der Restbetrag würde dann an den Besitzer (in diesem Fall C) gehen.
Da das Darlehen an A ging, gehört es zu seiner Vermögensaufstellung und B würde bei Annahme des Erbes diese Schulden miterben und müßte sie bedienen.


von sika0304 am 26.01.2006 09:02
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