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Bekommt man in jedem Fall bei einer Anzeige Post von der Polizei?

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Bekommt man in jedem Fall bei einer Anzeige Post von der Polizei?

bekommt man immer diesen Bogen, wo man sich äussern kann?
Oder wie erhält man Kenntnis darüber?
Denn es wäre ja schlecht, wenn die Ermittlungen schon fast beendet wären , und man würde erst wennes schon BEweise gegen einen gibt, davon Erfahren.
Man muss doch aich das Recht haben, dann rechtzeitig einen Verteidiger zu beauftragen.


von GlobalPlayer21 am 05.09.2008 13:29
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>Bekommt man in jedem Fall bei einer Anzeige Post von der Polizei?
Dazu die Strafprozessordnung:
quote:

(1) Der Beschuldigte ist spätestens vor dem Abschluß der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, daß das Verfahren zur Einstellung führt. In einfachen Sachen genügt es, daß ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.

Wenn die Polizei dem Verfahren Gewicht beimisst, wird der Beschuldigte in aller Regel eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen bekommen, es sei denn er wurde schon vorher etwa im Zuge einer Festnahme oder nach einer Hausdurchsuchung zur Sache vernommen. Vor einer möglichen Hausdurchsuchung (die ja auch einen ausreichenden Tatverdacht voraussetzt!) oder Festnahme, wird sich die Polizei allerdings hüten, den Beschuldigten irgendwie auf das Verfahren aufmerksam zu machen. Ist sich die Polizei nicht sicher, ob eine Straftat vorliegt oder den Beschuldigten nachgewiesen werden kann, geht ein Verfahren auch schon einmal ohne Stellungnahme des Beschuldigten an die Staatsanwalt, die dann entscheidet, ob und wie das Verfahren weitergeführt werden soll.

-- Editiert von danielB am 05.09.2008 14:52:58


von DanielB am 05.09.2008 14:51
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