Bekomme ich keine Rechtsberatungshilfe und wie doch?

21. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kamur
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 10x hilfreich)
Bekomme ich keine Rechtsberatungshilfe und wie doch?

Hallo,

ich habe bei einem Anwalt angerufen, da ich einen Termin für eine kostenlose Beratung benötige. Als ich der Dame am Telefon erklärt hatte um was es geht, wurde mir gesagt dass ich zuerst eine Rechtsberatungshilfe beantragen müsste, da bei meinem Fall eine intensive Recherche anstehen würde, da man die Frage nicht so einfach klären könnte.

Daraufhin hab ich beim Amtsgericht angerufen, um nachzufragen was ich benötige. Aber Unterlagen über eine rechtliche Streitigkeit habe ich keine, da ich mich ja erst beraten lassen wollte. Daraufhin wurde mir vom Amtsgericht gesagt, dass ich diesen Schein nicht bekommen würde, weil ich die Voraussetzungen nicht erfüllen kann.

Wie komme ich jetzt trotzdem zu einer anwaltlichen Beratung, auch wenn mein Problem anscheinend viel Arbeit vom Anwalt erfordert?

Das Thema bewegt sich im Sozialrecht und es geht gegen die Deutsche Rentenversicherung.

Gruß

Was denn, so teuer?

Was denn, so teuer?

Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Anwaltsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Aber Unterlagen über eine rechtliche Streitigkeit habe ich keine

Irgendwas wird man doch haben?

Beratungen "einfach mal so" werden nicht von der Allgemienheit finanziert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Das Thema bewegt sich im Sozialrecht und es geht gegen die Deutsche Rentenversicherung.

Dann haben Sie doch sicher auch Unterlagen von der Deutschen Rentenversicherung.

Beratungshilfe gibt es immer nur für konkrete Fälle. D.h. es muss bereits ein rechtliches Problem vorliegen, bei dem Sie Hilfe brauchen.
D.h. Sie müssen sich erstmal selbst mit Ihrem Anliegen an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Vielleicht gibt es kein Problem, dann brauchen Sie keine Beratungshilfe. Erst wenn die Rentenversicherung Ihr Anliegen ablehnt, dann kann man an Beratungshilfe denken. Aber dann haben Sie ja auch ein Ablehnungsschreiben der Rentenversicherung in der Hand, was man beim Amtsgericht vorlegen kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Und dann bekommt man auch einen Beratungshilfeschein, wenn man denn bedürftig ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kamur
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich habe leider bisher noch kein Schreiben von der DRV erhalten, wo eine für mich negative Entscheidung getroffen wurde. Bisher habe ich nur Bescheide, die für mich positiv sind, aber die DRV drückt sich darum herum, mir zu dem konkreten Problem einen rechtssicheren Bescheid zu schicken. Deshalb habe ich nichts Schriftliches in der Hand, wo ein Rechtsstreit absehbar ist.

Das ist ja mein Problem. Ich bekomme keinen schriftlichen Bescheid von der DRV, dass mein Ansinnen abgelehnt wird, sondern immer nur Einladungen zum einem Gespräch mit dem Rehaberater.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Deshalb habe ich nichts Schriftliches in der Hand, wo ein Rechtsstreit absehbar ist.

Dann wird es vorerst auch nicht mit Beratungshilfe klappen.

Zitat:
Das ist ja mein Problem. Ich bekomme keinen schriftlichen Bescheid von der DRV, dass mein Ansinnen abgelehnt wird, sondern immer nur Einladungen zum einem Gespräch mit dem Rehaberater.

Vielleicht kommt Bewegung in die Sache, wenn Sie den Termin bei dem Reha-Berater wahrgenommen haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man hat also schon was in der Hand, nur reagiert der Gegenpart nicht.

Dann könnte das Begehren ja darauf gerichtet sein, endlich einen Bescheid zu bekommen (falls es ein Rechtsanspruch auf den Bescheid gibt).



Da besteht doch ein konkreter Beratungs- und Prüfungsbedarf, der dann eine Beratungsschein notwendig machen würde.

Kann es sein, das man bei Beantragung falsch argumentiert hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Stellen Sie den Antrag bei der DRV auf eine konkrete Leistung schriftlich, fordern Sie zur ebenfalls schriftlichen Bescheidung oder alternativ Forderung weiterer Unterlagen binnen xx Wochen (vermutlich dauert sowas nunmal lange) auf und versenden Sie das alles mit Einschreiben und Rückschein. Haben Sie nach xx Wochen keine Antwort erhalten, können Sie den gestellten Antrag zusammen mit dem Rückschein beim Amtsgericht vorlegen. Lehnt das Amtsgericht ab, können Sie dort sogenannte Erinnerung einlegen.

Dass dieses Vorgehen sinnvoll ist, will ich ausdrücklich nicht sagen. So wie sich das hier liest, haben Sie kein konkretes Anluegwn und wollen einfach mal gucken, was es bei der DRV zu holen gibt. Dafür gibt es keine Rechtsberatung. Die Beratung dazu leistet die DRV, weshalb ich an der Anmerkung von drkabo anknüpfen und fragen möchte, ob Sie den Beratungstermin da inzwischen wahrgenommen haben und was das Ergebnis war.
Oder Sie sparen sich das alles und suchen eine Sozialberatungsstelle auf, die Sie "kostenlos" zu sozialrechtlichen Ansprüchen informiert und unabhängig ist.


Wenn ich Ihren andere Thread lese, dann ist aber sowieso nicht ganz klar, ob Sie von der DRV irgwndwas außer dem Ablehnungsbescheid fordern können. Und wenn Sie von denen auf Ihren schriftlichen Antrag hin eine schriftliche Antwort erhalten (so wie Sie es dort schreiben), dann frage ich mich, warum Sie nicht diese Antwort beim Amtsgericht vorlegen.

Das Problem könnte aber auch ganz einfach sein, dass Sie beim AG angerufen haben, statt dort persönlich und mit Unterlagen im Gepäck aufzutauchen. Das würde ich auch mal in Erwägung ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.050 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen