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Bekanntgabe des Urteils

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Bekanntgabe des Urteils

Hallo,
in den Fall geht es sich um das Zivilrecht, aber Ihr seid so fit in den Thema, das ich einmal hier die Frage stelle.
Ist es normal, das bei einer Verhandlung, das Urteil erst Wochen später verkündet wird?

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von andreas124 am 29.06.2011 16:48
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>Bekanntgabe des Urteils
Kann selbstverständlich vorkommen.
Vor allem dann, wenn es mehrere Verhandlungstermine gab und der Sachverhalt sehr komplex ist.


von Nick_19 am 29.06.2011 16:52
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>Bekanntgabe des Urteils
Es war nur ein Verhandlungtermin und dafür wurden 15 Minuten angesetzt.

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von andreas124 am 29.06.2011 16:58
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>Bekanntgabe des Urteils
Im Zivilrecht ist das üblich. Nach der mündlichen Verhandlung schaut sich der Richter nochmals die Akte an, und entscheidet dann.

wirdwerden

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von wirdwerden am 29.06.2011 17:05
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>Bekanntgabe des Urteils
Anders als im Strafrecht, wo der Richter aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung sein Urteil bildet, soll das Stuhlurteil (Verkündung des Urteils direkt nach der Verhandlung) im Zivilrecht die Ausnahme sein. Der Richter sieht sich dann vor dem so genannten Verkündungstermin die Akte nochmal genauer durch und setzt dann das Urteil ab.

Das ist auch bei den so genannten Durchlaufterminen (kurze Erörterung der Sach- und Rechtslage, Vergleichsgespräche und Antragsstellung) normal. Allerdings kann es sein, dass der Richter da im Verkündungstermin einen Beweisbeschluss verkündet und eben kein Urteil.

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"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist

"Never attempt to reason with people who know they are right.""


von c_konert am 29.06.2011 20:22
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