Bekannte Mängel wissentlich verschwiegen

8. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
letigre
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bekannte Mängel wissentlich verschwiegen

Hallo,

ich habe vor kurzem einen Golf V 2.0 TDI von Privat gekauft. Bei der Besichtugung des Kfz waren mein Vater und ich zugegen. Der Name des Verkäufers stimmte nicht mit dem eingetragenen Besitzer im Brief überein, laut Verkäufer sei dies sein Onkel.

Wir versicherten uns explizit, ob an dem Wagen (Erstzulassung 01/04) bisher unplanmäßige Reparaturen notwendig waren. Dies wurde verneint. Insbesondere wurde wegen häufiger Probelme dieses Modelles mit dem Zylinderkopf nach bisherigen Problemen mit dem Zylinderkopf gefragt. Die Antwort des Verkäufers war, dass werder er noch "sein Onkel" (Bsitzer seit 08/08) jemals Probelme mit dem Wagen hatten. Abschließend fragten wir nach vorhandenen Service- und Reparaturbelegen. Der Verkäufer antwortete, die Services seien im Serviceheft vermerkt, Reparaturen seinen keine angefallen. Aufgrund des allgemein guten Zustandes kaufte ich den Wagen für 9150 EUR ohne Winterreifen und Radio.

500 km später, bei der ersten Autobahnfahrt belibt der Wagen erstmals liegen. Weiterfahrt nach Motorneustart möglich, Das Spiel wiederholt sich alle 30 km bei Geschwindigkeiten oberhalb von 130 km/h. Diagnose der Werkstatt: Turboladerschaden, defektes Motorsteuergerät und defekte Wegfahrsperre. Weitere Nachforschungen ergeben: Der Verkäufer hat das Fahrzeug selbst erst vor kurzem von dem im Brief eingetragenen Besitzer für 8350 EUR plus Winterreifen und Radio erworben. Hat das Auto also nie selbst gefahren. Bei der Abwicklung dieses Kaufes wurden Reparaturbelege über einen bereits ausgetuschten Zylinderkopf, ausgetsuchte Regelklappen und bereits überholten Turbolader ausgetauscht, diese Dokumente und Informationen wurden mir bei meinem Kauf wissentlich vorenthalten.

Ich hätte das Auto niemals gekauft, wenn ich gewusst hätte, dass der Verkäufer das Fahrzeug nie auf sich angemeldet hat und nur weiterverkauft und erst recht nicht, wenn ich gewusst hätte, was an diesem Fahrzeug schon alles repariert wurde.

Ich habe kein weiteres Vertrauen in dieses FAhrzeug und möchte es daher zurückgeben, wie stehen meine Chancen? Ich kann alle obigen Ausführungen durch Bestätigungen des Vorbesitzers und Dokumenten belegen.

Grüße

-----------------
""

Problem nach Autokauf?

Problem nach Autokauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Wichtig wäre erst einmal festzustellen, ob Sie einen Gewährleistungsausschluß rechtswirksam vereinbart haben. Da Privatverkauf mögich und auch durchaus üblich.

Falls ja, würde dieser jedoch unwirksam sein/werden, wenn Sie den glaubhaften Nachweis (auch für einen Richter) führen können, dass der Verkäufer die Mängel kannte; ihnen jedoch arglistig verschwiegen hat.
Sollte dies der Fall sein, könnten Sie (theoretisch) vom Kauf zurücktreten.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.643 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen