Beitragsservice GEZ-einfache Pfändung vom Lohn

20. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
diddisanna
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitragsservice GEZ-einfache Pfändung vom Lohn

Hallo zusammen, ich frage mich wie kann es sein das der MDR schon das Einwohnermeldeamt ausspionieren darf um zu sehen wer in den Wohnungen ist und jetzt auch noch die Adresse von meiner Firma raus bekommen hat, um da den Lohn zu pfänden. Wo sind wir denn. Was halten die vom Datenschutz?????? Der Staat und seine Sender machen was sie wollen. Dies ist langsam unerträglich!!!!!!
Mfg

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nun, das war so: Es wurde zunächst ein Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet und dieser wurde dann durch ein Zustimmungsgesetz des demokratisch gewählten Landtages Ihres Bundeslandes zu in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen anwendbarem Recht erklärt. Alles klar?
Wo sind wir denn. Bundesrepublik Deutschland. Sie können gern in ein Länder ohne Rundfunkgebühren auswandern - von den Niederlanden bis Rußland gibt es da jede Menge Alternativen. Freilich finanzieren Sie den Rundfunk da trotzdem, nämlich über Ihre Steuern - die zu verweigern ist eigentlich überall schwer bis unmöglich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von diddisanna):
ich frage mich wie kann es sein das der MDR schon das Einwohnermeldeamt ausspionieren darf

Muss er gar nicht, der kann die Daten einfach per Mausklick abfragen.

Und das haben die gesetzlichen Vertreter des jeweiligen Bundeslandes so entschieden.



Zitat (von diddisanna):
Wo sind wir denn.

In einem Rechtsstaat.
Und gerade sieht man wie das ist, wenn der Staat bei unkooperativen Bewohnern diese Recht durchsetzt.



Zitat (von diddisanna):
Was halten die vom Datenschutz??????

Was für ein Datenschutz?

Immer wieder interessant, das man sich für Gesetze und Pflichten erst so gar nicht interessieren mag, aber dann wenn man die Konsequenzen des ungesetzlichen Verhaltens zu spüren bekommt, dann wird plötzlich nach "Datenschutz" gerufen.

Datenschutz ist ein nachrangiges Recht, das bedeutet, das bei der Verfolgung von Tätern / Schuldnern dieses Recht nur sehr abgeschwächt bzw. überhaupt nicht angewendet wird.





-- Editiert von Harry van Sell am 20.05.2017 20:28

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
fb466238-81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie ham die den deinen Arbeitgeber herausgefunden ? Wahrscheinlich hast du die EV abgegeben, denn da muss man den Arbeitgeber angeben. Bei einer Lohnpfändung muss der Arbeitgeber die Pfändungsfreigrenzen § 850c ZPO beachten! (Untere Grenze netto 1139,99 € ab 01.07.2017) Wird das Gehalt jedoch über das Girokonto und nicht direkt beim Arbeitgeber gepfändet, muss mann zunächst beim Amtsgericht formlos beantragen, dass die erhöhten Pfändungsfreigrenzen bei der Pfändung des Kontos berücksichtigt werden! Damit es nicht soweit kommt keine EV abgeben und Protest-Entscheidung wählen: Zwangsbeitrag an den Gerichtsvollzieher zahlen oder paar Tage in Haft gehen (Machen inzwischen auch ein Einige) Zudem Einsprüche einlegen beim Vollstreckungsgericht gegen die Zwangsvollstreckung und beim Verwaltungsgericht klagen gegen den ungerechten Beitrag. Auch wenn diese bisher immer abgewiesen werden finde ich es aus vielen gründen berechtigt und legitim gegen den teuren GEZ Staatsrundfunk Einspruch zu erheben!

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von fb466238-81):
GEZ Staatsrundfunk

Der wurde doch schon 2013 abgeschafft. Warum gegen etwas protestieren das es nicht mehr gibt?



Zitat (von fb466238-81):
Zudem Einsprüche einlegen beim Vollstreckungsgericht gegen die Zwangsvollstreckung

Nutzlos, kostet aber wenigstens nichts.



Zitat (von fb466238-81):
beim Verwaltungsgericht klagen gegen den ungerechten Beitrag.

Nutzlos und teuer. Aber egal wenn man genug Geld hat ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb466238-81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Der GEZ Staatsrundfunk (eine Floskel) wurde nicht abgeschafft sondern einfach nur in den freundlicheren Begriff "Beitragsservice" umbenannt. Dieser Beitragsservice stellt laut Impressum eine Firma inkl. UST Ident Nummer dar. Firmen unterliegen dem Handelsrecht und müssen Verträge abschliessen. Ich habe keinen Vertrag beim Beitragsservice (GEZ) unterschrieben. In meinem Mietvertrag steht auch nichts. Die Einsprüche und Klagen werden zwar noch systembedingt abgwiesen, jedoch wäre die Berliner Mauer auch nicht gefallen hätte 1989 nur ein damaliger DDR Bürger an der Mauer demonstriert. Klage beim Verwaltungsgericht: Bis auf 105 EUR sind keine finanziellen Gefahren zu befürchten. Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse. Es ist kein Rechtsanwalt notwendig!

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von fb466238-81):
Man benötigt keine rechtlichen Kenntnisse. Es ist kein Rechtsanwalt notwendig!

:bang:
Was glaubst Du wie schnell eine Klage mit "Herr Richter, mir passt die Gebührenfinsnzierung nicht." den Stempel "abgewiesen" erhält?

Leute die davon tatsächlich Ahnung haben, füllten ordnerweise mit juristisch ausgefeitlen Begründungen warum welcher § wie auszulegen sei. Und sind dennoch gescheitert.



Zitat (von fb466238-81):
jedoch wäre die Berliner Mauer auch nicht gefallen

Vor welchem Gericht wurde die noch mal weggeklagt?



Zitat (von fb466238-81):
Ich habe keinen Vertrag beim Beitragsservice (GEZ) unterschrieben.

Musst man ja auch gar nicht. Wenn ein Inkasso den Schuldner anschreibt, benötigt es eine Vertrag mit dem Gläubiger, nicht mit dem Schuldner.



Zitat (von fb466238-81):
In meinem Mietvertrag steht auch nichts.

Logisch. Was soll denn der Vermieter damit zu tun haben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Gibt es hier auch eine rechtliche Fragestellung oder wolltest Du Deinem Ärger nur mal Luft machen?

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