Beitragsforderung trotz Sozialhilfe?

25. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
go402444-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Beitragsforderung trotz Sozialhilfe?

Hier zu meinem Fall.

meine erwachsene Tochter, gesitig behindert beschäftig in einer Behindertenwerkstatt, bekommt noch Hilfe zum Lebensunterhalt weil sie nicht genug verdient-
Sie wohnt in ihrer eigenen Wohung, ich habe die gestezliche Betreuung.

Im Oktober Schreiben der GEZ das sie über 100 Euro nachzahlen soll, obwohl ich Anfang des Jahres einen Befreiungsantrag gestellt habe.
Allerdings kann ich mich jetzt so im Nachhinein nicht erinnern das eine Bescheinigung zurück kam da aber auch keine Rechnung kam hab ich auch nicht weiter nachgehakt.

Seitdem versuche ich, per mail, per Einschreibebrief zu klären was da los ist. Es kommt nix! Gar nix! Nicht mal eine Eingangsbestätigung ausser bei der mail da gab es eine automatische Empfangsbestätigung. Beim Anruf hängt man ewig in der Warteschleife da hab ich echt keine Zeit für!
Was kann ich noch tun? :-o

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>obwohl ich Anfang des Jahres einen Befreiungsantrag gestellt habe. <hr size=1 noshade>

Vermutlich einfach ohne Zgangsnachweis hingesendet?



quote:<hr size=1 noshade>Allerdings kann ich mich jetzt so im Nachhinein nicht erinnern das eine Bescheinigung zurück kam <hr size=1 noshade>

Dann sollte man davon ausgehen, das es keine Befreiung gab.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Evtl. fehlten einzureichende Unterlagen?
Schauen Sie mal hier rein:
https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/antrag_auf_befreiung/

Hardy DD

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go402444-35
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen

also ich habe wie das Jahr vorher auch habe ich dem Befreiungsantrag eine Kopie des Sozialhilfebescheids beigefügt. Da hatte es auch geklappt.

Durch die Behinderung meiner Tochter ist es nicht einfach in Erfahrung zu bringen ob vielleicht Post angekommen ist bzw ob sie etwas weg geschissen hat.
Sie kann nicht lesen, selbst Werbung ist für sie normale Post. Ich leere den briefkasten abends wenn ich zu ihr gehe. Manchmal (nicht immer) war sie aber schon dabei und hat Post rausgeholt, zum Glück kriegt sie nicht so viel Post weil die meiste Post kommt bei mir an. Nur bei der GEZ kriegen wir es nicht hin das die ihre Korrespondenz zu mir schicken.

Und zu der Frage Eingangsbestätigung ja oder nein. Ich habe ja schon die Eingangsbetätigung der email. Somit habe ich den Brief nur per normal Einschreiben geschickt. Ich sehe den Sinn nicht 2 Eingangsbestätigungen zu haben!

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