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Beitragsbescheide der Krankenkassen nicht ignorieren!

Von Rechtsanwalt Fachanwalt für Sozialrecht Thomas Fertig
8.8.2011 | Ratgeber - Sozialrecht | 1346 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Beitragsbescheide, Vollstreckung, Sozialversicherungspflicht, Krankenkassen, Status

Effiziente Vollstreckung droht!

Bei der Prüfung von der Sozialversicherungspflicht (sogenannte Status-Prüfung), beispielsweise bei mitarbeitenden Familienangehörigen, sollte bereits im Verwaltungsverfahren alles vorgetragen werden, um eine Klärung der Statusfrage verbindlich herbeizuführen, um insbesondere das im Einzelfall gewünschte Ergebnis herbeizuführen.

Wenn keine ausreichende Zuarbeit seitens des Betroffenen geleistet wird, droht eine verbindliche Feststellung beispielsweise der hauptberuflichen Selbständigkeit durch Beitragsbescheid; ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und die Beitragsbescheide sind sofort vollziehbar; die Pfändung von Arbeitseinkommen oder die Kontopfändung erfolgt teilweise über die Bundesfinanzverwaltung (Hauptzollämter); die Bestimmungen der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.

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Rechtsanwalt
Thomas Fertig
Aschaffenburg
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Sozialrecht, Versicherungsrecht, Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung
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