Beistandschaft "schont" Vater

18. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
go402226-59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Beistandschaft "schont" Vater

Seit ca. 4 Monaten kümmert sich die Beistandschaft um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche meiner Tochter gegen ihren Vater.

Seit Sept.2013 existiert ein Unterhaltstitel in dem der Vater sich zur Zahlung des Unterhalts in voller Höhe verpflichtet hat. Das hat mich damals schon irritiert, da er durch eine selbstgewählte neue Ausbildung erheblich weniger Einkommen hat als vorher (vorher ca. 1.800€ netto, jetzt knapp unter 1.000€).

In der Zeit hat er dreimal Beträge von je 150€ gezahlt, im Abstand mehrerer Monate. Da meine Ersparnisse zur Neige gehen und ich mir keinen Anwalt leisten kann, habe ich eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt. Seither bin ich etwas irritiert.

1. Die Beistandschaft hat mit dem Vater einen monatlichen Zahlbetrag von 63€ ausgehandelt, trotz des Unterhaltstitels über den Unterhalt in voller Höhe. Eine Tilgung der ausstehenden Zahlungen ist damit natürlich nicht möglich.

2. Die Beistandschaft hat mich binnen 3 Monaten nach dieser Vereinbarung nie darüber informiert, das, und was da ausgehandelt wurde. Ich habe nur zufällig davon erfahren als ich angerufen habe um nachzuhaken was aus meinem Antrag geworden ist.

3. In diesen 3 Monaten hat er bisher ein einziges Mal die 63€ gezahlt.

Dazu kommt, dass die Ausbildung nur über 32 Wochenstunden geht, und ich aus Gesprächen mit zwei unterhaltspflichtigen Vätern aus meinem Umfeld weiß, dass diese von Anwälten zur Aufnahme einer Nebentätigkeit verdonnert wurden, um ein höheres Einkommen als aus ihren 35Std-Jobs zu erzielen. Der Vater meiner Tochter hingegen geniesst seine Freizeit, und bekommt diesbezüglich auch keinerlei Auflagen oder Druck von der Beistandschaft auferlegt. Das weiß ich von ihm selbst, denn er kokettiert damit, dass die ihm gar nichts können, so lange er die Ausbildung macht. Da wir immer noch gemeinsame Bekannte haben, weiß ich auch, dass er das nicht nur mir gegenüber so äußert.

Das kuriose ist: die Beistandschaft macht mir gegenüber keinen anderen Eindruck. Nicht nur, dass man mich überhaupt nicht über die in die Wege geleiteten Schritte informiert. Dazu kommt auch noch, dass man weder prüft ob er jetzt den Minimalbetrag zahlt, noch irgendwelche Folgen für ihn daraus erwachsen, dass er ein sattes Jahr den Unterhaltstitel ignoriert hat.

Und was ich schlicht überhaupt nicht begreife:
Warum wurde bei der Erstellung einer Unterhaltsurkunde, die er nach Druck meiner damaligen Anwältin unterzeichnete - er hatte zu diesem Punkt einen Anwalt, war also beraten - der volle Unterhalt als zahlbar angenommen, jetzt von der Beistandschaft bei unveränderten EInkommensverhältnissen aber eine viel, viel geringere Summe angesetzt?





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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo go402226-59,

Warum wurde keine Kontenpfändung durchgeführt?

lg
edy



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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go402226-59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo edy,

meinst du durch mich, oder durch die Beistandschaft?

Die Beistandschaft hat mich wissen lassen, dass man dem Vater zunächst mal jetzt (also vor 3 Monaten) auferlegt hat die 63€ monatlich zu zahlen, und dann Anfang 2015 die Einkommenssituation nochmal prüfen will. Bis dahin sieht man keine Gründe für Zwangsmaßnahmen wie Pfändung usw.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,


quote:
meinst du durch mich, oder durch die Beistandschaft?



Ich meine durch dich. Du hast doch einen Vollstreckbaren Titel
in der Hand?

Sollte der KV kein P-Konto haben, kannst du sein Konto
leer räumen. ( aber nur die Summe die dir zusteht).Es sollte
natürlich was auf dem Konto sein.

Gehe zur Verteilerstelle beim Amtsgericht, lass dir einen
GV zuweisen, und pfände.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Das ist schon fast typisch für die Beistandschaften. Die gehen gerne den Weg des geringsten Widerstands, vor allem wenn es kompliziert wird. Bei der Beistandschaft hier arbeiten mittlerweile auch nur noch max. 25jährige Mädels die, mit Verlaub, nicht viel Ahnung vom Leben haben und sich entsprechend verhalten. Meine Partnerin hat dort auch nur Ärger gehabt und deswegen diese nach 2 Jahren wieder sein gelassen. Dort sitzen halt keine Juristen, sondern Angestellte einer Gemeinde oder Stadt. Und jedes Problem was die aufmachen wird ihnen angelastet. Zu gut Deutsch, die Mitarbeiter haben gar kein Interesse sich tiefer in die Materie einzubringen, denn das gibt gegebenenfalls Ärger mit dem Vorgesetzten. Ich hatte manchmal das Gefühl die haben ein gewissen Kontigent an Zeit die ein Fall dauern darf. Und jede Minute mehr Aufwand gibt äreger.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Entchuldigung Ihr neuer, die Beistandsschaften, dafür sind Sozialarbeiter, die durchaus eine juristische Ausbildung hinter sich haben, verantwortlich.

Warum hier nicht gepfändet wurde, das wissen wir nicht. Da sollte die Mutter nachfragen. Also, erster Schritt: Termin vereinbaren.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Tut mir leid, wirdwerden. Hier bei der Beistandschaft sind es keine Juristen. Die haben zwar einen, der wird aber nur selten gefragt. Deswegen haben ja auch die Ansinnen der Beistandschaften keinerlei Rechtskraft. Wenn man mit den Entscheidungen nicht einverstanden ist kann man klagen. Und dann kommen die Juristen erst ins Spiel. Vorher sind das meistens Leute die mal ein Gerichtsgebäude von aussen gesehen haben, mehr nicht. Und ein Sozialarbeiter würde ich niemals nie nicht als juristische Versierte Person bezeichnen, geschweige denn als juristen

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Bei knapp unter 1.000 EUR Monatseinkommen, was genau will man da noch pfänden?

In sofern kann man das schon verstehen, das man erst in ein paar Monaten die Einkommenstiuationen nochmal prüfen will.



Bei Unterhaltsschulden kann man zwar auch unter den Selbstbehalt gehen, aber das ist nicht ganz einfach und hier dürfte das sogar kontraproduktiv sein.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


quote:
Die haben zwar einen, der wird aber nur selten gefragt.

Das kann man sich in dem Fall auch wirklich sparen, denn...
quote:
knapp unter 1.000€).

Wo bitte soll denn der Vater das Geld für den Unterhalt her haben? Wir können jetzt lang und breit darüber diskutieren, ob ihn in diesem Fall (Ausbildung mit 32h) nicht die Pflicht trifft, dringend für mehr Einkommen zu sorgen. Fakt ist aber, dass er kein Geld hat, er dementsprechend auch kein Geld zahlen kann und schon gar kein Geld gepfändet werden kann.
Was soll denn das Jugendamt da noch tun?

Davon abgesehen wage ich zu behaupten, dass man jemanden auch bei 32h-Ausbildung nicht zu einer zusätzlichen Tätigkeit verdonnern kann, sofern denn die Ausbildung an sich überhaupt legitim ist. Wahrscheinlich kommt aber auch ein Azubi mit Minijob nicht weit über Selbstbehalt bzw Pfändungsgrenze hinaus, weshalb man darüber sowieso nicht lange nachdenken muss.
Definitiv haben Sie da etwas falsch verstanden. Ganz sicher haben nämlich nicht die Anwälte die Bekannten dazu verdonnert, sowas liegt ganz einfach nicht im Rahmen der Möglichkeiten, die ein Anwalt hat. Der kann auch nur weiter bitten und drohen, genau wie Sie auch. Sie haben sich ja nichtmals an einen Anwalt gewendet und auch selber nicht weiter unternommen. Dann erwarten Sie aber, dass das Jugendamt Ihnen das Geld nach Hause trägt, obwohl denen (sehr wahrscheinlich) die Hände gebunden sind?

Richtig ist der Hinweis von edy, dass man versuchen könnte, das Konto zu pfänden. Das funktioniert aber wenn überhaupt nur ein einziges Mal, danach ist der Vater auf solche auch nicht unbedingt ganz fairen Spielchen vorbereitet.
Stattdessen würde ich empfehlen, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen, wenn denn das Kind jünger als 12 ist. Dann fleißt auf jeden Fall Geld vom Jugendamt und man hat dort ein eigenes Interesse, Geld vom Vater zu bekommen.

Hier im Forum kann man Ihnen aber nicht weiter helfen. Sie wissen jetzt, dass Sie vollstrecken können, und auch, dass das wahrscheinlich nichts bringt. Ob der Unterhalt richtig berechnet wurde oder ob man den Vater zur Aufnahme eines Nebenjobs bringen kann, hängt von verschiedenen Umständen ab, die hier nicht alle geklärt werden können. Dazu müssten Sie sich an einen Anwalt wenden, was Sie aber offenbar nicht wollen.
Dann bleibt wohl nur die Möglichkeit, das Ende der Ausbildung abzuwarten. Ich finde es aber ein wenig seltsam, über das Nichtstun des Jugendamtes verärgert zu sein, während man selber auch nichts tun möchte.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go402226-59
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen Hafendame,

ich finde es ein wenig seltsam mir zu unterstellen, ich wolle selber nichts tun.

Ich habe zur Erlangung des Unterhaltstitels eine Anwältin eingeschaltet gehabt, da noch diverse andere Aufgaben von dieser zu erledigen waren saß ich am Ende auf knapp 600€ Anwaltskosten. Da der Vater keinerlei Unterhalt leistet sind seither meine Ersparnisse draufgegangen, da ich Alleinverdienerin bin und zusätzlich auf Teilzeit gehen musste, nachdem meine Tochter über 2 Jahre schwere gesundheitliche Probleme hatte.

Dem Vater bin ich verständlicherweise nicht sonderlich wohlgesonnen, was ich allerdings für verständlich halte, wenn jemand aus freien Stücken und absolut verantwortungslos seine Fähigkeit zur Zahlung von Unterhalt aufgibt um sich in einer neuen Berufsausbildung zu verwirklichen - er befand sich in ungekündigter Stellung! Ich kann mich hier nämlich überhaupt nicht mehr verwirklichen, sondern muss schauen wie ich über die Runden komme und unsere 13jährige - soviel zum Unterhaltsvorschuss - Tochter alleine ernähre.

Und das ich dann etwas irritiert bin, wenn die Beistandschaft sehr lasch mit dem Vater umgeht, und ihn weder zu einer EInkommensverbesserung drängt, noch seine Aussagen hinterfragt, noch in irgendeiner Art und Weise den Austausch mit mir sucht, sondern einfach erstmal nur einen geringeren Zahlbetrag feststellt, dann möge man mir das verzeihen.

Gerne würde ich vollstrecken, gerne würde ich mir auch einfach einen guten RA nehmen, nur reicht jetzt schon vorne und hinten das Geld nicht.



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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ Ihr Neuer: ich habe nicht geschrieben, dass in den Jugendämtern Volljuristen sitzen. Braucht es ja auch nicht für juristischen "Killefitz." Sondern Sozialarbeiter, und bei denen ist ein wesentlichter Bestandteil eben die juristische Ausbildung.

@ go 59: ich wäre an Deiner Stelle auch angemufft. Aber für eine schlichte Vollstreckung braucht es keinen Anwalt. Da braucht es einen Gerichtsvollzieher. Und, die Vollstreckungskosten sind gering. Außerdem kann man sie noch minimieren, indem man erst einmal nur einen Teilbetrag vollstreckt. Das kannst Du gut selbst machen.

Noch etwas zum Trost. Ich gehe mal davon aus, dass der alte Unterhaltstitel noch besteht. Aus dem kannst Du 30 Jahre vollstrecken, wenn Du die Verjährung unterbrichst, indem Du alle 3 Jahre einen Vollstreckungsversuch startest, der nun wirklich nicht teuer ist.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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