Beistandschaft JA durch Ex Frau aufgehoben

14. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
ToBu1972
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beistandschaft JA durch Ex Frau aufgehoben

Hallo zusammen,

bis jetzt wurden die Unterhaltszahlungen direkt durch meinen Arbeitgeber an das Jugendamt gezahlt.
Bei der letzten Überprüfung, was ich an Unterhalt zahlen soll wurden versehentlich nicht alle Arbeitsmonate berücksichtigt, so das die Unterhaltszahlung im letzten Monat um einige hundert Euro höher ausfiel. Nachdem ich dem JA meine Gehaltsabrechnungen nochmals zukommen ließ, wurde mir gesagt, dass der korrigierte Bescheid demnächst meinem AG vorliegen würde.

Als ich heute das JA angerufen habe, sagte mir der MA, dass meine EX-Frau die Beistandschaft mit dem JA aufgehoben hat und diese nichts mehr machen könnten.

Geltend wäre also der "falsche" Bescheid.

Meine Frage:

Ist mein Arbeitgeber weiterhin verpflichtet noch an das JA zu zahlen, obwohl die Beistandschaft gekündigt wurde?
Die Neuberechnung des Unterhaltes wurde nicht mehr rechtzeitig an meinen AG geschickt, so dass ich jetzt wesentlich mehr bezahlen soll.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von ToBu1972):
bis jetzt wurden die Unterhaltszahlungen direkt durch meinen Arbeitgeber an das Jugendamt gezahlt.


Warum?

Zitat (von ToBu1972):
Bei der letzten Überprüfung, was ich an Unterhalt zahlen soll wurden versehentlich nicht alle Arbeitsmonate berücksichtigt, so das die Unterhaltszahlung im letzten Monat um einige hundert Euro höher ausfiel.
Nö. Das JA kann duchaus falsch gerechnet haben. Eine Zahlungspflicht entsteht dadurch jedoch nicht. Solange es keinen Titel (Urteil oder Schuldurkunde) gibt, ist eine Neuberechnung nicht mehr als ein Vorschlag resp. eine Forderung.

Zitat (von ToBu1972):
Ist mein Arbeitgeber weiterhin verpflichtet noch an das JA zu zahlen, obwohl die Beistandschaft gekündigt wurde?
Wenn dies die letzte Bestimmung des Zahlungsempfängers war, ja. Deshalb die Frage oben.

Zitat (von ToBu1972):
Die Neuberechnung des Unterhaltes wurde nicht mehr rechtzeitig an meinen AG geschickt, so dass ich jetzt wesentlich mehr bezahlen soll.


Soll ist richtig. Mann muß dieser Forderung allerdings nicht folgen, erst recht nicht, wenn sie offensichtlich falsch ist.

Du bist Dir darüber im Klaren, dass das JA nicht neutral ist, sondern bisher als Interessenvertreter des Kindes fungierte?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Das JA ist nicht neutral und die Mitarbeiter auch nicht wirklich qualifiziert für den Job, sind halt Verwaltungsmitarbeiter und wnen die die Behörde zuviel Geld halt Sozialpädagogen. die kosten ein kleinbisschen mehr.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Na ja, ganz so ist es ja nicht. Weder Verwaltungsfachangestellte sind ausgebildet in Unterhaltsberechnungen, noch Sozialarbeiter. Die müssen sich das selbst erarbeiten. Und Verwaltungsfachangestellte können durchaus mehr verdienen als Sozialarbeiter, je nach Karrierestand und Erfolg.

Aber hier ist doch alles unklar. Normalerweise zahlt der Arbeitgeber nur direkt, wenn eine Drittschuldnerpfändung vorliegt. Das bedeutet, dass ein Titel existiert. Wie es jetzt zu der erhöhten Pfändung kam, keine Ahnung. Vielleicht erst mal sauber den Ist-Zustand klären. Was ist austituliert, wieso wurde erhöht gepfändet. Wenn man das weiss, dann sieht man weiter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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