Beispiele der Bewilligung der Prozesskostenhilfe
26.6.2000 | Service - Kosten, Gebühren, Versicherungen | 128865 Aufrufe Mehr zum Thema:Prozesskosten, Prozesskostenhilfe
- Von Gerichtskosten und den Kosten seines Anwalts völlig befreit wird man dann, wenn das einzusetzende Einkommen nicht mehr als 30,- DM beträgt.
- Von Gerichtskosten und den Kosten seines Anwalts wird teilweise befreit, wer ein einzusetzendes Einkommen über 30,- DMhat. Der Rechtssuchende kann dann die Prozesskosten in monatlichen Raten abzahlen.
Dies bis zu maximal 48 Monatsraten, auch wenn der Prozess noch nicht abgezahlt ist oder sogar noch andauert. Die Höhe der Monatsraten ist abhängig von dem zur Verfügung stehenden einzusetzendem Einkommen .
Wie man das einzusetzende Einkommen berechnet
Die Höhe der Monatsrate bei teilweiser Befreiung von den Prozesskosten
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: ProzesskostenhilfeSeite 2: Wer bekommt Prozesskostenhilfe?Seite 3: Prozesskostenhilfe - Was Sie tun müssenSeite 4: Beispiele der Bewilligung der ProzesskostenhilfeSeite 5: Die Berechnung des einzusetzenden EinkommensSeite 6: Die Höhe der Monatsraten


