Beirat bei Versammlungen nicht da
Beirat bei Versammlungen nicht da
Das Protokoll wird regelmäßig "nur" von Eigentümern mitunterschrieben und die Belegprüfung wurde bei der letzten ET-Versammlung so mitgeteilt, dass ein Eigentümer sagte, er hätte vorhin mit dem Beiratsvorsitzenden telefoniert - es wäre alles in Ordnung.Ist das tatsächlich alles so rechtens? Wie kann ich mich sinnvoll wehren, ohne alle, die ja diese Damen und Herren wählen, zu verärgern?Für einen Rat wäre ich dankbar.Gruß
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von christina.brendel am 24.05.2012 16:48
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>Beirat bei Versammlungen nicht da
Rechtens ist das schon, also von der gesetzlichen Seite, zumindest soweit es keine Einschränkungen zur Vertretungsvollmacht in der Teilungserklärung gibt.Ein Beirat braucht net zur ETV gehen, er braucht auch net zur Abrechnung Stellung nehmen - ersoll es zwar tun aber zwingen kann man net.Solche Beiräte sind natürlich schnellstens abzuwählen, und da dürfte das Problem liegen....Wie es scheint interessiert es die andren Eigentümer nicht sonderlich, und alleine kann man da nichts ausrichten.Was die Abrechnung angeht bleibt nur selber prüfen, also beim Verwalter alle Unterlagen dazu einsehen - vor der ETV, die Teilungserklärung und Beschlussammlung genau lesen, und bei Fehlern die anderen Eigt. davon überzeugen eine falsche Abrechnung nicht hinzunehmen, und wenn das nichts fruchtet zm Anwalt gehen > damit kann man sich allerdings auch gleich mit dem Gedanken anfreunden auf absehbare Zeit zu verkaufen....
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
von Thorsten D. am 24.05.2012 19:40
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