Beipackzettel für Arzneimittel bald wohl auch im Internet
AFP VOM 24.11.2010 | Nachrichten - Allgemein | 1546 Aufrufe Mehr zum Thema:Beipackzettel
EuGH-Gutachten: Behördlich geprüfte Angaben sind keine Werbung
Arzneimittelhersteller dürfen vermutlich bald die Beipackzettel ihrer Arzneimittel ins Internet stellen. Solche behördlich geprüften Informationen seien keine Werbung, erklärte jedenfalls die richterliche Rechtsgutachterin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Verica Trstenjak, am Mittwoch in Luxemburg. Das abschließende Urteil wird voraussichtlich im kommenden Frühjahr verkündet. Der EuGH ist nicht an das Gutachten gebunden, er folgt en Gutachten aber in den allermeisten Fällen. (Az: C-316/09)
Der Arznei-Hersteller MSD Sharp & Dohme hatte für drei verschreibungspflichtige Arzneimittel die Beipackzettel-Angaben auch ins Internet eingestellt. Der Wettbewerber Merckle hält dies für unzulässige Werbung und daher für wettbewerbswidrig. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte den Streit dem EuGH vor.
Dort betonte nun Trstenjak, das EU-Recht verfolge zwei gegenläufige Ziele: Einerseits solle das Werbeverbot gesundheitsgefährdende Selbstmedikationen verhindern. Andererseits bräuchten aber die Patienten und Verbraucher "hochwertige, objektive, zuverlässige und werbungsfreie Information". Zudem sei zu berücksichtigen, dass das Werbeverbot für Arzneimittel die Grundrechte der Hersteller und die Informationsfreiheit der Verbraucher beschränkt.
Daher plädierte die sogenannte EuGH-Generalanwältin für eine "grundrechtskonforme Auslegung" des Begriffs der Werbung. Die Informationen der Beipackzettel seien behördlich geprüft und ohnehin jedem Patienten zugänglich, der das Medikament kaufe. Auch nach Stil und Aufmachung könnten solche Informationen nicht unter einen engen Werbebegriff gefasst werden.
24.11.2010 - 15:01 Uhr


