Beinahe Unfall beim Ausparken - Folgen?

1. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
NeoNexon
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)
Beinahe Unfall beim Ausparken - Folgen?

Hallo.
Heute ist einer Person etwas dummes passiert und nun weiß sie nicht, ob und was sie nun am Besten tun sollte.

Person A hat auf einem stark frequentierten Parkplatz eines Einkaufscenters ausgeparkt. Eine ungünstige Stelle, an der aus 3 Richtungen Autos kommen. Person A fährt also raus, guckt sich um. Es kommen Autos in Schritttempo aus zwei Richtungen. Ein Auto 1 hält an, will in die Parklücke. Das andere fährt ebenfalls Schritttempo. Hinter Auto 1 stauen sich weitere Autos. Person A guckt nochmal und fährt dann zügig rückwärts aus der Lücke. In dem Moment piept der Rückfahrsensor durchgängig auf und direkt hinter Person A steht eine Person B mit Einkaufswagen. Person B hat sich beim Rückwärtsfahren versteckt über die C-Säule vom Auto genähert. Person A sagt, dass es keinen Zusammenstoß gegeben hat, es war nichts zu hören oder zu spüren gewesen. Person B hat aber in der Wut mit der Faust gegen die Kofferraumtür geschlagen. Person A hat in dem Moment Panik bekommen, auch wegen der ganzen anderen wartenden Autos und ist ein Stück weg gefahren, um Platz zu machen. Person B ist dann Wutschimpfend zum Auto gegangen und hat mit der Faust gedroht.
Person A, eh schon in Panik, hat dann den Parkplatz so schnell wie möglich verlassen.

Ja, Person A hätte anhalten und aussteigen sollen. Aber Person A hat wegen der Drohgebärden Angst bekommen und ist abgehauen. Jetzt hat Person A Angst, dass sich die Polizei meldet wegen Fahrerflucht. Person A versichert, dass es wirklich keinen Zusammenstoß gab, nur der Faustschlag auf die Kofferraumtür.

Muss Person A mit Konsequenzen rechnen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Kann sein...
Wer weiß ob all die anderen auf dem Parkplatz auch keine Berührung wahrgenommen haben?

3113

Signatur:

3113

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#2
 Von 
NeoNexon
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok. Kann Person A denn jetzt noch etwas tun? Sollte sie zur Polizei und das nachträglich melden?
Laut Person A hat niemand der umher laufenden Kunden und Autofahrer irgendetwas gemacht. Niemand hat gehupt, Lichthupe benutzt oder Gerufen was auf einen Zusammenstoß hingedeutet hätte. Die Person B ist mit den Einkaufswagen wohl ganz normal zum Auto gegangen. War dabei aber am schimpfen und drohen.

Wann müsste Person A denn mit einer Benachrichtigung durch die Polizei rechnen? Also gemäß dem Fall, dass sie die Sache aussitzen will.

Wenn die Person B nichts unternimmt und Person A geht zur Polizei, würde die Polizei dann trotzdem etwas tun?

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von NeoNexon):
Person A versichert, dass es wirklich keinen Zusammenstoß gab,


Das muss es auch nicht. Auch ohne Kontakt kann A Unfallverursacher sein.

Zitat (von NeoNexon):
Ja, Person A hätte anhalten und aussteigen sollen.
Aussteigen muss Person A nicht. Aber sie hätte sich Klarheit über die zunächst unklare Situation verschaffen müssen.

Zitat (von NeoNexon):
Aber Person A hat wegen der Drohgebärden Angst bekommen und ist abgehauen.
Das abhauen war unklug. Dies mit Angst zu begründen vermutlich noch unklüger. Angst auf einem Parkplatz auf dem viele andere anwesend sind? Na ja, wer es glauben mag.

War das unangemessene Fahrverhalten ursächlich für einen Unfall, war es Fahrerflucht. Eine nachträglich Meldung, die eigentlich unverzüglich hätte erfolgen sollen, dürfte bei einer Strafbemessung hilfreich sein.
Zitat (von NeoNexon):
Muss Person A mit Konsequenzen rechnen?
Nur wenn B oder irgend ein anderer dies zur Anzeige bringt.
Keiner wird wissen, wie hoch dafür die Chance ist.


Zitat (von NeoNexon):
Wenn die Person B nichts unternimmt und Person A geht zur Polizei, würde die Polizei dann trotzdem etwas tun?
Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, wird aber selbst nicht weiter ermitteln, da weder Personen noch Sachschaden gemeldet werden.

Zitat (von NeoNexon):
Niemand hat gehupt, Lichthupe benutzt oder Gerufen was auf einen Zusammenstoß hingedeutet hätte.

Vielleicht mal zur zulässigen Nutzung von Hupe und Lichthupe innerhalb der Ortschaft nachlesen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Person A versichert, dass es wirklich keinen Zusammenstoß gab, nur der Faustschlag auf die Kofferraumtür.
Wenn du Jemandem über den Fuss fährst und er dan deswegen auf dein Auto einschlägt, dann ist also kein Zusammenstoss passiert? Nur mal so als Denkanstoss ;) Man kann nicht nur irgendwo anecken, sondern auch drüberfahren...

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