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Beim Mieter ist ein Mitbewohner eingezogen

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Beim Mieter ist ein Mitbewohner eingezogen

Hallo zusammen,
folgende Situation überrascht mich, hierfür suche ich um Rat:
Meine 1-Zimmerwohnung mit 35m² ist seit ca. 5 Jahren an eine Einzelperson vermietet (Standard-Mietvertrag). Jetzt erfahre ich von der Hausverwaltung, dass seit ca. 2 Monaten eine weitere Person in der Wohnung wohnt. Der Mieter hat mich davon nicht unterrichtet. Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Muss ich es dulden, dass eine weitere Person bzw. weitere Personen die Wohnung dauerhaft nutzen?
2. Kann ich, falls ich den/die Mitbewohner dulden muss, die Miete und Nebenkosten erhöhen – schließlich erhöhen sich Abnutzung und Verbrauch?
Welcher Betrag wäre angemessen?
3. Welche Informationen über den/die Mietbewohner kann ich vom Mieter einfordern?

Vielen Dank für Eure Hilfe!



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von Hans Hoss am 22.06.2011 20:40
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Beim Mieter ist ein Mitbewohner eingezogen
Die Nebenkosten werden doch wohl nicht pauschal erhoben ?



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von dem User always known as Mortinghale am 22.06.2011 21:32
Status: Unsterblich (2014 Beiträge)
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>Beim Mieter ist ein Mitbewohner eingezogen
Der Mieter zahlt den Mietzins zuzüglich einer Pauschale für die Heiz- und Nebenkosten. Diese wird einmal pro Jahr gemäß Verbrauch abgerechnet.

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von Hans Hoss am 22.06.2011 21:51
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Beim Mieter ist ein Mitbewohner eingezogen
Ich hatte so einen Fall mal in meiner Einliegerwohnung, wo auch pauschal abgerechnet wird. Wir setzten uns dann zusammen und haben uns gütlich auf eine Erhöhung der Nebenkostenpauschale geeinigt. Das war kein Problem. Setzt aber voraus, dass man mit dem Mieter gut klar kommt.



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von Morcheeba am 22.06.2011 21:54
Status: Philosoph (621 Beiträge)
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>Beim Mieter ist ein Mitbewohner eingezogen
quote:
Diese wird einmal pro Jahr gemäß Verbrauch abgerechnet.

Dann ist es keine Pauschale, sondern eine Vorauszahlung.
"Mehrverbräuche" werden doch dadurch auch ausreichend erfaßt.



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von dem User always known as Mortinghale am 22.06.2011 21:54
Status: Unsterblich (2014 Beiträge)
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>Beim Mieter ist ein Mitbewohner eingezogen
Wenn im Mietvertrag "Pauschale" steht, dann darf der tatsächliche Verbrauch nicht abgerechnet werden. Aber das scheint der Mieter hier ja nicht zu wissen.

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von hamburgerin01 am 22.06.2011 21:58
Status: Tao (10052 Beiträge)
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>Beim Mieter ist ein Mitbewohner eingezogen
Sorry, hab mich anfangs nicht korrekt ausgedrückt.

Es ist eine Heiz- und Nebenkostenvorauszahlung.
Zudem wird Warmwasser gemäß des Personenanzahl des Objekts abgerechnet, hier gibt es keinen Zähler.

Grundsätzlich: Dulden muss der Vermieter diese weitere Person, oder?

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von Hans Hoss am 22.06.2011 22:05
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Beim Mieter ist ein Mitbewohner eingezogen
Freu dich doch, wo ist denn das Problem ?

35m² ist seit ca. 5 Jahren

Das ist auf Dauer für 2 sowieso zu eng, die kündigen schon von alleine.
Dann steht einer realistischen Anpassung der Wohnungsbenutzungsgebühr bei einer Neuvermietung doch nichts mehr im Wege.

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von werner_r am 23.06.2011 09:45
Status: Unsterblich (1737 Beiträge)
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>Beim Mieter ist ein Mitbewohner eingezogen
--- editiert vom Admin


von guest-12328.06.2011 09:42:37 am 23.06.2011 10:31
Status: Legende (240 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 2 User(n) bewertet)
 
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>Beim Mieter ist ein Mitbewohner eingezogen
quote:
und ich persönlich würde 35 m² für etwas knirsch halten

Frisch Verliebte kommen auch mit 2-4 m² aus ...




quote:
Jetzt erfahre ich von der Hausverwaltung, dass seit ca. 2 Monaten eine weitere Person in der Wohnung wohnt.

Hörensagen ist immer einen schlechte Quelle.
Kann ja auch nur Besuch sein.



Also Mieter anschreiben und fragen was definitiv Sache ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 24.06.2011 03:46
Status: Tao (17168 Beiträge)
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>Beim Mieter ist ein Mitbewohner eingezogen
quote:
1. Muss ich es dulden, dass eine weitere Person bzw. weitere Personen die Wohnung dauerhaft nutzen?

Vermutlich ja. Der Vermieter darf insoweit nicht in den persönlichen Lebensbereich des Mieters eingreifen, weswegen der Mieter weitere Personen, die zu diesem Bereich gehören (Lebensgefährte/-in; Familienmitglieder), als Mitbewohner aufnehmen darf. Der Mieter darf jederzeit auch Besuch in die Wohnung lassen.

Vom Hörensagen ist nur ein anderes Wort für Klatsch und Tratsch. Freund/-in dürfen natürlich zu Besuch kommen und auch dort übernachten – auch wenn die Nachbarn mitbekommen haben, dass das schon seit zwei Monaten so geht.
quote:
2. Kann ich, falls ich den/die Mitbewohner dulden muss, die Miete und Nebenkosten erhöhen – schließlich erhöhen sich Abnutzung und Verbrauch?
Welcher Betrag wäre angemessen?

Die Miete darf nicht angepasste werden.

Bei einem weiteren Mitbewohner dürfen aber die NK-Vorauszahlungen angepasst werden. Ein Mitbewohner wird auch bei der NK-Abrechnung bei den Kosten, die pro Kopf abgerechnet werden berücksichtigt (bei den verbrauchsabhängigen Kosten erfolgt die Berücksichtigung sowieso).

Hörensagen ist bei der Frage Besucher oder Bewohner aber keine gute Quelle.
quote:
3. Welche Informationen über den/die Mietbewohner kann ich vom Mieter einfordern?

Keine, außer ob diese Person Besucher, Mitbewohner oder Untermieter ist und die Infos, woraus sich der „Status" der Person ergibt.



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von Ilsa1939 am 24.06.2011 17:18
Status: Unsterblich (3984 Beiträge)
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