>Beim Mieter ist ein Mitbewohner eingezogen
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1. Muss ich es dulden, dass eine weitere Person bzw. weitere Personen die Wohnung dauerhaft nutzen?
Vermutlich ja. Der Vermieter darf insoweit nicht in den persönlichen Lebensbereich des Mieters eingreifen, weswegen der Mieter weitere Personen, die zu diesem Bereich gehören (Lebensgefährte/-in; Familienmitglieder), als Mitbewohner aufnehmen darf. Der Mieter darf jederzeit auch Besuch in die Wohnung lassen.
Vom Hörensagen ist nur ein anderes Wort für Klatsch und Tratsch. Freund/-in dürfen natürlich zu Besuch kommen und auch dort übernachten – auch wenn die Nachbarn mitbekommen haben, dass das schon seit zwei Monaten so geht.
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2. Kann ich, falls ich den/die Mitbewohner dulden muss, die Miete und Nebenkosten erhöhen – schließlich erhöhen sich Abnutzung und Verbrauch?
Welcher Betrag wäre angemessen?
Die Miete darf nicht angepasste werden.
Bei einem weiteren Mitbewohner dürfen aber die NK-Vorauszahlungen angepasst werden. Ein Mitbewohner wird auch bei der NK-Abrechnung bei den Kosten, die pro Kopf abgerechnet werden berücksichtigt (bei den verbrauchsabhängigen Kosten erfolgt die Berücksichtigung sowieso).
Hörensagen ist bei der Frage Besucher oder Bewohner aber keine gute Quelle.
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3. Welche Informationen über den/die Mietbewohner kann ich vom Mieter einfordern?
Keine, außer ob diese Person Besucher, Mitbewohner oder Untermieter ist und die Infos, woraus sich der „Status" der Person ergibt.
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von Ilsa1939 am 24.06.2011 17:18
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