Beim Ebay verkauft Ware defekt angekommen

17. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
ya387527-8
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beim Ebay verkauft Ware defekt angekommen

Hallo,
ich mache es mal kurz, ich habe 2 Ps3 bei Ebay verkauft.
Vor dem Verkauf haben diese funktioniert.

Die 1. Konsole ist beim Käufer angekommen und einige Zeit später erhielt ich eine nette Email in der ich aufgefordert wurde ihm 95% des Kaufpreises zu erstten weil diese defekt sei.
Ich teilte Ihm mit das werde ich nicht machen er möge mir bitte die Ware zusenden (DHL Label habe ich ihm geschickt)und sobald diese bei mir ist bekommt er sein gesammtes Geld wieder oder aber ich lasse die Konsole instandsetzten und er bekommt dann das instandgestzte Gerät zurück.
Es ging lange hin und her (Käufer will nichts zurück schicken ich solle ihm das Geld erstatten usw..)Irgendwann ist mir der Geduldsfaden gerissen (nach 1Monat Diskusion)und ich teilte dem Käufer mit das ich nicht mehr mit Ihm rede weil alles gesagt sei.
Prompt (1Monat nach Gesprächsende)kamm ein Brief von der Staatsanwaltschft man bezichtigt mich des Betrugs.

Zum 2.Käufer hier spielte sich folgendes ab.
Nach 1,5Monaten bekamm ich eine Mail das dass Gerät defekt angekommen sei.Das man direkt einen Gutachter + RA eingeschaltet habe weil das Gerät verklebt (wusste ich selber nicht)sei , Schrauben im inneren fehlten und deshalb nicht zureparieren ist.
Zudem auch hier wieder ich würde betrügen und man habe bereits Strafanzeige gestellt.

Ich teilte dem Käufer mit das mir die Sache spanisch vorkommt das der defekt nach 1,5Monaten mir angezeigt wird und angeblich schon bei Auslieferung bestand.Auch hier bot ich dem Käufer an mir das Gerät zu senden und A)Geld wieder oder b) ich lasse es reparieren.
Die Antwort war man habe es bereits machen lassen und ich solle jetzt den RA ,den Gutachter und die Instandsetzung zahlen und die Anzeige läuft natürlich weiter .

Mein Problem ist jetzt folgendes , es laufen 2Anzeigen gegen mich mit so ca dem selben Inhalt obwohl ich als Privatperson was verkauft habe und beim 1.Käufer alles versucht habe das Problem zuklären und beim 2. vor vollendete Tatsachen gestellt worde.

Was soll ich jetzt bei den Anzeigen machen dem Staatsanwalt die lage erklären ? oder einfach gar nichts?

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-- Editiert ya387527-8 am 17.09.2014 14:02

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
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#1
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(587 Beiträge, 295x hilfreich)

Meiner Ansicht nach hast Du alles genau richtig gemacht, juristisch gesehen. Wenn Du den hier dargelegten Ablauf auch beweisen kannst, dann sollte Dir strafrechtlich nichts passieren können.

Ob Du der Staatsanwaltschaft selbst antwortest oder mit Hilfe eines eigenen Anwalts, musst Du allein entscheiden. (Ich würde es erst mal ohne Anwalt versuchen, aber kann Dir natürlich nicht empfehlen dasselbe zu tun, und schon gar keine Garantie für das Ergebnis übernehmen.)

Ich fürchte auch, Du bist möglicherweise selbst Opfer eines Betruges geworden: Was meinen Beobachtungen nach gar nicht so selten zu sein scheint, sind hinterhältige und betrügerische Kunden. Die reklamieren bei dir die kaputte Kiste, die sie selbst noch herumliegen hatten, um das von Dir gelieferte, einwandfreie Gerät umsonst zu bekommen.

Gerade bei beliebten und hochpreisigen Artikeln wie Playstations, iPhones, Designersonnenbrillen und ähnlichem Gedöns halte ich das Verkäuferrisiko für überdurchschnittlich hoch. Wenn du da nicht überzeugend nachweisen kannst, was du verschickt hast, ist es unangenehm. Es empfiehlt sich, darüber nachzudenken, wie man so einen Nachweis führen kann.


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"Grüße vom metttwurstkneckebrot :) "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.07.2020 10:55:57
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 186x hilfreich)

Meiner Meinung nach hast du eher mehrere Sachen falsch gemacht.
Die Zusagen für eine Reparatur oder eine Rückname können als Indiz dafür gewertet werden, dass die Sachen einen Defekt aufwiesen, von dem du wusstet, da man ansonsten eher nichts zurücknimmt.
Ich würde daher JEGLICHEN Kontakt mit den Käufern einstellen.
Sollten Schrieben vom Anwalt kommen, diese ignorieren, sollte Post vom Gericht kommen, Widerspruch mit anwaltlicher Hilfe einlegen.

Gruß, Fabian.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Bist du wirklich privater Verkäufer?
DHL Label und Angebote zur Rücknahme und Reparatur sprechen ja nicht gerade dafür.
Wurde wirksam die Gewährleistung ausgeschlossen?

quote:
Was soll ich jetzt bei den Anzeigen machen dem Staatsanwalt die lage erklären ? oder einfach gar nichts?

ich würde das schon geklärt haben wollen. Du bist doch sicherlich dazu aufgefordert worden, Stellung zu nehmen oder?

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

quote:
DHL Label und Angebote zur Rücknahme und Reparatur sprechen ja nicht gerade dafür
DHL Label, wieso nicht? Ist ganz schnell über die DHL Onlinefrankierung zu holen, was dann ganz einfach als PDF Datei versendet werden kann....

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16903 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Meiner Meinung nach hast du eher mehrere Sachen falsch gemacht.
Die Zusagen für eine Reparatur oder eine Rückname können als Indiz dafür gewertet werden, dass die Sachen einen Defekt aufwiesen, von dem du wusstet, da man ansonsten eher nichts zurücknimmt.

Das ist natürlich Unsinn. Keine Angst, es ist alles richtig gelaufen. Wenn man ein funktionierendes Gerät anbietet, dann muss es selbstverständlich auch funktionieren. Dann würde auch ein Gewährleistungsausschluss nicht greifen. Du hast kulanterweise direkt eine Rücknahme angeboten und auch den Anspruch des Käufers auf Nachbesserung direkt sogar selbst vorgeschlagen. Wie bereits geschrieben, wenn du all das so nachweisen kannst, dann solltest du dir keine Sorgen machen müssen.

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" "

-- Editiert micbu am 18.09.2014 10:34

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
Die Zusagen für eine Reparatur oder eine Rückname können als Indiz dafür gewertet werden, dass die Sachen einen Defekt aufwiesen, von dem du wusstet, da man ansonsten eher nichts zurücknimmt.

Das Anbieten einer Kulanzlösung ist für sich allein in keinster Weise ein Hinweis darauf, dass man zu irgendetwas verpflichtet gewesen wäre. Da müsste schon noch mehr zusammen kommen.

Und nur weil Du nichts zurücknehmen würdest, heißt das noch lange nicht, dass jeder so handelt. Bei einem DOA würde ich es mir als Verkäufer auch überlegen, ob ich dem Käufer da - trotz Gewährleistungausschluss - entgegen komme. Neben einer rechtlichen gibt es auch eine moralische Komponente bei dem Ganzen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Im ersten Falle hat der Käufer Anspruch auf Instandsetzung oder Geld zurück nach Rücksendung der Ware.
Wenn er diese nicht sendet und man dann nichts macht, dann wäre das kein Betrug.


Im 2. Fall hat der Käufer vermutlich sämtliche Ansprüche durch die Selbstvornahme verwirkt, die Abwehr der unberechtigten Ansprüche wären daher auch kein Betrug.


Anders wäre es natürlich, wenn sich eine arglistige Täuschung nachweisen liese ...



Zivilrechtlich hätte der Verkäufer aber eventuell das Problem die typischen Anzeichen eines gewerblichen Handelns zur Überzeugung eines Gerichtes wegzuargumentieren ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1518 Beiträge, 668x hilfreich)

quote:
ich habe 2 Ps3 bei eBay verkauft. (...) weil das Gerät verklebt (wusste ich selber nicht)sei , Schrauben im inneren fehlten und deshalb nicht zureparieren ist.


Wenn Dir nachzuweisen wäre, daß DU das Gerät kaputtrepariert und wieder zugeklebt hattest, dann hättest Du Dich wohl wegen betrügerischer Täuschung strafbar gemacht.

Wenn das Gerät tatsächlich von jemand anderem manipuliert worden war, etwa von einem Vorbesitzer(?) von dem Du die Konsole erhalten/gekauft hast(?) - dann könnte der Käufer lediglich den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung über den Umstand anfechten, daß die angebotene Spielekonsole (mindestens) einen weiteren Vorbesitzer gehabt hatte.

( Ob das Unterdrücken einer in Wahrheit nicht (mehr) privaten, sondern (schon) gewerblichen An- und Verkaufstätigkeit in der Absicht, Käufer von der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verbraucherrechte ( Widerrufsrechte, Gewährleistungsrechte ) abzuhalten aufgrund einer bei ihnen erregten irrigen Fehlvorstellung, dazu nicht berechtigt zu sein, als Betrug zu werten wäre, müßte gesondert geprüft werden. )

RK

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ht-Soldier
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Könntest du hier bitte posten, wie die Sache ausgegangen ist? Solche Themen sind ja ständig aktuell und die Auflösung dieser Sache könnte evtl. dem einen oder anderen helfen.

1x Hilfreiche Antwort

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