Hallo,ich hab da ein Problem bei dem ich einfach nicht weiterkomme. Im Rahmen meiner Hausarbeit wird die Frage aufgeworfen, ob ein notwendig Beigeladener ein Anspruch auf ein rechtsmittelfähiges Urteil hat, wenn eine der Parteien beabsichtigt im Prozess die Hauptsache für erledigt zu erklären? Den § 66 VwGO hab ich schon durchgearbeitet aber bin ehrlich gesagt nicht schlauer geworden. Würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen könnteMit freundlichen Grüßen
a, überlegen Sie sich die Folgen für den Beigeladenen b, lesen Sie einen KommentarWenn Sie ohne b, auf die richtige Lösung kommen, wird es was mit der Hausarbeit. Interessanter wird die Frage erst bei einem Vergleich.