Beihilferecht (BVO) und GKV

24. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Willbo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beihilferecht (BVO) und GKV

Dem Grunde nach beihilfeberechtigte Personen, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, müssen grundsätzlich deren Leistungen in Anspruch nehmen.

Wenn die GKV in ihrem Leistungskatalog keine entsprechende Leistung vorsieht:

Ist die Behandlung der beihilfeberechtigten Person bei einem Privatarzt dann beihilfefähig?

WILLBO



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-- Editiert Willbo am 24.11.2012 14:21

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich kenne mich in diesem Bereich nicht aus.

Aber ich weiß von meiner Oma, welche in der GKV versichert ist, dass die Beihilfe (Ihr Mann war Beamter) verschiedene Kosten übernimmt, die von der GKV nicht abgedeckt sind. Die kriegt jedenfalls gelegentlich irgendwelche Zuzahlungen von der Beihilfe.

Da müssten Sie sich mal bei der entsprechenden Beihilfestelle erkundigen. Theoretisch geht das in jedem Fall.



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"justice"

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