Hallo, wenn jemand in U-haft sitzt. Weil er kurz nach der Tschechischen Grenze vom Zoll kontrolliert und bei einer Körperöffnungskontrolle bei dem Beifahrer nicht bei sich selbst 20g Chrystal gefunden wurden was genau ist dann der Tatvorwurf? Wenn man nichts davon wusste das der Beifahrer Drogen schmuggelt und eine Hausdurchsuchung ergebnislos war.
Und was spielt es für eine Rolle wenn man schonmal wegen Drogen eine Bewährung bekommen hat die aber schon vorbei ist?
Wie sieht die zu erwartende Strafe aus?
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Beihilfe zur Betäubungsmittel Einfuhr ??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Der Tatvorwurf
kann dann die schon erwähnte Beihilfe zur Einführ sein, oder aber auch Mittäterschaft, also gemeinschaftliche Einfuhr.
Hinsichtlich der zu erwartenden Strafe (im Verurteilungsfall) kommt es auf den Wirkstoffgehalt an. Die "nicht geringe Menge" bei Chrystal wurde vor kurzem drastisch gesenkt. Sie liegt nun bei 5 Gramm Methamphetaminbase (statt vorher 30g). Bei einer Einfuhr einer nicht geringen Menge beträgt die Mindest
strafe 2 Jahre, der Strafrahmen also 2 bis 15 Jahre. Bei Beihilfe ist der Strafrahmen 6 Monate bis 10 Jahre. Da der Fahrer aber bereits einschlägig vorbestraft ist, dürfte es kaum bei den jeweiligen Mindeststrafen bleiben.
Letztendlich wird es darauf ankommen, ob man dem Fahrer mit notwendiger Sicherheit nachweisen kann, dass er von den BTM wußte. Staatsanwaltschaft und Haftrichter gehen in jedem Fall davon aus, denn sonst wäre keine U-Haft möglich, denn dafür braucht es den "dringenden Tatverdacht" und einen Haftgrund (wie z.B. Fluchtgefahr)
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort ich hätte noch eine Frage. Was zählt denn als Nachweis das man von den BTM wusste?? Reicht es wenn der Beifahrer behauptet man wusste davon, steht dann Aussage gegen Aussage ?? Und was bedeutet das dann u welche Nachweise gibt es noch??
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Aussage gegen Aussage gibt es so nicht.
Unter Umständen reicht die Zeugenaussage des Beifahrers tatsächlich aus um den Fahrer zu verurteilen.
Die alte Verurteilung wg. Verstoss gegen das BtMG ist sicherlich auch ein Hinweis.
Dann wäre noch interessant warum der Fahrer in Tschechien war. Urlaub oder nur ein paar Stunden Aufenthalt...
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-- Editiert Black No.1 am 31.01.2012 12:25
Vielen Dank nochmal ! Wenn es ein paar Stunden Aufenthalt waren um auf einem Asiaten Markt Zigaretten und Klamotten einzukaufen?? Reicht die Beifahreraussage auch aus wenn es keinerlei andere Beweise gibt oder Aussagen, also wirklich nur diese Ausage belastet ?? Falls es zur Sache tut Die ältere Verurteilung wäre nicht wegen Einfuhr von BTM sondern wegen Drogenbesitzes.
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Wenn die Aussage des Beifahrers vom Richter so geglaubt wird, reicht sie vollkommen aus.
Ob die alter Verurteilung wg. Besitz war ist unerheblich.
Der Tatvorwurf ist einschlägig, bedeutet wieder ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Dem Beifahrer bringt es auch nichts seinen Kollegen in die Pfanne zu hauen. Strafmildernd wirkt sich das Verpfeifen nicht aus. Dafür sollte er lieber die Lieferanten und ein paar Kunden benennen.
Und der kurze Aufenthalt kann jetzt nicht entlastend wirken wie ein 2wöchiger Urlaub.
Soll heissen wenn man mehrer Tage mit jemanden im Ausland ist, wird es mehr Gelegenheiten geben, dass der Mitfahrer etwas einkauft und mit mit der Absicht es einzuführen versteckt, auch ohne das der Fahrer dies bemerkt.
Wenn man nur auf dem Asiamarkt 2 Runden dreht ist dies schon unwahrscheinlicher.
Vom Asiamarkt wird das Crystal nicht gewesen sein, eher aus einer anderen "Küche".
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-- Editiert Black No.1 am 01.02.2012 14:09
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