Beihilfe zum Diebstahl (geringwertig), Fangprämie?

17. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
vsi4ko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)
Beihilfe zum Diebstahl (geringwertig), Fangprämie?

Hallo erstmal!

Ich hoffe das ist das richtige Unterforum dafür.

Ich war vor ein paar Tagen im Kaufland mit einem Freund von mir, dieser hat etwas im Wert von 23€ entwendet, hat es in seine Tasche gepackt.

Ich habe es gesehen, sieht man angeblich auch auf der Kameraaufnahme. Habe es allerdings im Büro der Detektive abgestritten dass ich es gesehen habe.

Er wurde also erwischt, und dann sind wir ins Büro der Ladendetektive, wo sie unsere Ausweise nahmen. 100 € Strafe sollten wir beide jeweils zahlen, er hat zugestimmt, ich aber nicht, da ich mir nicht sicher bin ob das überhaupt eine angemessene Forderung ist.

Ich meine mal gelesen zu haben dass die maximal zulässige Fangprämie 50€ beträgt? Und dass sie außerdem nur 1mal beglichen werden muss, da ja nur 1 Ware gestohlen wurde.

Ich habe jetzt (2 Wochen später) Post von einem Rechtsanwalt bekommen, wo ich 139€ zahlen soll, 100€ + Anwaltskosten. Ich dachte eigentlich dass ich zuerst Post von Kaufland direkt bekommen würde, und nicht gleich von einem RA.

Die Frage lautet jetzt, wie soll ich mich verhalten ? 100€ überweisen ? 139€ überweisen ? Oder erstmal abwarten, ich habe nächste Woche auch die Anhörung in der Polizei. Das Geld soll bis zum 04.03.2011 überwiesen sein, sonst droht mir der Anwalt mit einer Zivilklage beim Amtsgericht.


Danke schonmal für Antworten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
traurige_sophie
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

also wenn du es nur gesehen hast und nicht ihn irgendwie "abgeschirmt" oder schmiere gestanden hast... dann haste doch nix strafwürdiges gemacht. Geh aber noch mal in Dich, ob du ihm nicht doch geholfen, ihn angspornt hast oder so.,.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vsi4ko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Nein, habe ihm nicht geholfen und ihn auch nicht angespornt, im Gegenteil, ich hab versucht es ihm auszureden. Aber ohne Erfolg.

Also die Ladendetektive haben gesagt dass es zu sehen als Beihilfe zählt, stimmt das denn überhaupt?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vsi4ko
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Kann mir kein anderer helfen? Weiß niemand etwas?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.02.2011 09:02:42
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
cibolase
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt Gerichtsurteile wo 50€ als angemessen anzusehen sind. Höheren Forderungen müssen begründet werden. Bei einem einfachen Diebstahl sind 50€ angemessen und 100€ rechtswidrig. Zu zahlen sind die 50€ erst nach verurteilung....bei geringfügigem Wert also zb. 10€ sind auch nur 10€ Schadensersatz ( Fangprämie) zu zahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.02.2011 09:02:42
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Es gibt Gerichtsurteile wo 50€ als angemessen anzusehen sind. Höheren Forderungen müssen begründet werden. Bei einem einfachen Diebstahl sind 50€ angemessen und 100€ rechtswidrig.


Das ist richtig. Bei der Fangprämie handelt es sich um einen pauschalierten Schadensersatz. Das heißt, ALLE Schäden, die das Kaufhaus hat, sind damit abgegolten. Will das Kaufhaus eine höhere Summe haben, muss der Schaden konkret benannt und berechnet werden.

100,- sind für einen pauschalen Schadensersatz zu viel. Auch die Anwaltskosten müssen nicht übernommen werden. Soe sollten sich nicht von dem Anwalt einschüchtern lassen. Das ist nur Unsinn, was er erzählt. Vermutlich weiß er das auch selbst und wird es deswegen sicher nicht auf einen Prozess ankomen lassen. Also am besten einfach ignorieren.

quote:
Zu zahlen sind die 50€ erst nach verurteilung...


Das ist allerdings Unsinn, alleine schon deshalb, weil der Diebstahl (strafrecht) etwas völlig anderes ist als der Schadensersatz (Zivilrecht). Strafrechtlich verurteilt werden Sie höchstwahrscheinlich gar nicht. Die zivilrechtliche Forderung muss davon unabhängig erfüllt werden, sofern sie nach Art und Höhe gerechtfertigt ist.

quote:
bei geringfügigem Wert also zb. 10€ sind auch nur 10€ Schadensersatz ( Fangprämie) zu zahlen.


Auch das ist nicht richtig. 50,- Euro sind schon ok, aber: siehe oben !!





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"justice"

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.02.2011 09:02:42
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 24x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)

100 Euro ist nicht angemessen, 50 euro ist die grenze.

das ist ein "entgeld" für denjenigen der dich da gepackt hat.
Eine Zahlung käme einem Schuldeingeständnis gleich.

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