Beide oder keiner !!!

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)
Beide oder keiner !!!

Hallo Freunde !
Wollte Euch nur mal schnell mitteilen das die Kindesunterhaltsklage in der ersten Runde folgendermaßen ausgegangen ist.

Zur Info:
Mein sohn lebt bei mir....
Meine Tochter bei meiner Ex ....
Ich zahle Unterhalt für meine Tochter.....
Meine Ex aber nicht für den Sohn ....

Ich schlage vor der Unterhalt hebt sich gegenseitig auf.....
Meine Ex sagt NEIN ....
Ich klage .....
Und jetzt kommtzzzzz ...


Die Richterin meint:
Entweder zahlen beide oder keiner !


Zweite Runde folgt. ;)
Gruß an alle
Dirk2000

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Glückwunsch,

das hört sich mal nach Gerechtigkeit an.

Trink einen Sekt drauf, wer weiß, ob der nach der 2. Runde auch noch schmeckt.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

@dr.o.medar
Das klingt aber nicht gerade positiv !!!!!
Hast Du andere Erfahrungen gemacht ?

@Kanalmeister
Ist doch mal ein Lichblick in diesem Jungle.....
Freu mich...

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#4
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

sind sie beide berufstätig?

-----------------
" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Dirk,

Dr.o.medars Befürchtung dürfte die sein:
wenn die Ex nicht einverstanden ist und sich weiter hochklagt, ist es mehr als fraglich, ob es bei der Entscheidung bleiben wird.

Und da die Ex wohl nicht arbeitet, bekommt sie vom Staat wahrscheinlich PKH und kann sich somit weiteres Klagen ohne weiteres leisten....

Gruß,
nacchgefragt

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#7
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

*mirausderseelegesprochen*

Stimmt, nachgefragt hat Recht. Genau das ist meine Befürchtung. OLG´s haben ganz oft ganz eigene Ansichten, wenn es um die Zahlungspflicht einer Mama geht.

Aber mehr als abwarten, kannst du nicht. Ich gehe aber mal davon aus, daß auch Du Anspruch auf PKH hast, oder? Jedenfalls hoffe ich das für Dich.

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#8
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Alle

Eure Beführchtungen sind berechtigt und Vorsicht ist im Pozelanladen angesagt.

Ja, ich bekomme auch PKH.
Meine Ex bekommt .....also

Sie war selbstständig.

Jetzt gehört der Laden auf einmal dem Vater....

Sie Arbeitet immer noch in dem Laden....

Bekommt vom Vater 200 Euro dafür...

50 Euro Wohngeld ....

Ansonsten lebt sie von Ihrem neuen -LP-.... Arbeitslosenh.

Das ist das was sie bei Gericht angegeben hat.

Was sie nicht angegeben hat:
5 Bankkonten
regelmäßige E-Bay Verkäufe
HMI Versicherungsverkäuferin
186.000 Euro Umsatz im Laden als er noch auf Ihren Namen lief. Aber 5000 Minus bei der Steuererklärung ??? !!!

Alle Belege dafür habe ich. Kundenadressen, welche Ware für welchen Preis, Datum ect.

Das kommt in der zweiten Runde...

Gerecht ist das alle mal was die Richterin dort sagt. Wünsche mir das es immer so wäre für Euch alle.

.... und die Macht möge mit mir sein ! ;)

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#9
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

wünsche dir, dass Du gut vorbereitet bist und einen guten Anwalt hast.

Gruß,
nachgefragt

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#10
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#11
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ KM

Ja, aber (da stimmen wir doch wohl alle zu):
schon aufgrund der Tatsache, dass die Mutter eine Frau ist, hast sie in unserem Lande gute Aussichten auf Erfolg.

nachgefragt

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#12
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Das sah bei der Gerichtsverhandlung aber nicht so aus !!!
Ich hatte ehr den Eindruck das die Richterin meine Ex durschaut hat.
Sie macht halt ein auf Arm. Die Tatsache das der Laden auf einmal auf den Vater läuft, Sie aber immer noch darüber Wohnt und "halbtags" darin arbeitet schreit ja auch zum Himmel..... Die andere hälfte des Tages würde ihn neuer LP darin arbeiten und da wären ja noch Angestellte. Komischerweise lief der Laden vor der übernahme nicht !

Und ich glaube die Zeiten in denen die Frauen bevorzugt werden sind auch vorbei.

Wir wollen sehen was dabei raus kommt Ich halte Euch auf dem laufenden.

lg. Dirk

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#13
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#14
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

@Kanalmeister


;)

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#15
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Das Problem ist:
man muss schon Glück haben, einen Richter / eine Richterin zu haben, die wirklich versuchen will, ein gerechtes Urteil zu sprechen.

Gruß,
nachgefragt

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#16
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

war bei meiner Ex auch eindeutig, was sie für ein Spiel treibt. Nur fürs Gericht nicht.

"Ich kann mir schon vorstellen, dass 2 Leute gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben und dann nicht zusammen in der Wohnung wohnen. Das ist doch nicht Ungewöhnliches."

Wenn das Gericht nicht will, dann will es nicht.
Egal, welche Beweise du aufn Tisch packst!

Gruß,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#19
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

@Dirk,
ich habe einen ähnlichen fall:
Tochter wohnt bei mir, sohn bei der ex.
Gerichtstermin im nov. 2004.
Ergebnis:
KU hebt sich gegenseitig auf, aber jetzt wieder nachehelichen unterhalt zahlen (270€).
Gruss.
rogitec

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

@legende

Das kann ich mir aber nicht Vorstellen...

Bei mir war das so, dass sich der Eheliche Unterhalt gegenseitig aufhebt da beide ein Kind haben.
Wenn das Kind welches jetzt bei meiner Ex lebt zu mir kommen würde, könnte ich Unterhalt für mich und beide Kinder einklagen.

Könnte .......

Würde ich aber nicht weil ich eine andere Auffassung von Trennung / Scheidung habe wie manch andere hier.

LG Dirk

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

tja, Dirk,

aber da gibt es in Deutschland eine merkwürdige Rechtsprechung, nach der Frauen erst dann wieder vollzeit arbeiten müssen, wenn das jüngste Kind 16 ist (also kurz bevor es sich zum Führerschein anmeldet und ca. 2 Jahre, nachdem es das erste Mal mit einem Partner geschlafen hat).

Da Männer aber meistens stets vollzeit arbeiten, bleibt den Frauen noch lange Zeit ein Unterhaltsanspruch.

Gruß,
nachgefragt

-- Editiert von nachgefragt am 07.01.2005 12:39:43

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#22
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

:(

Deutschland. Deutschland über alles .....

:(

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#23
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@Dirk
diese Strophe ist verboten :)

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#25
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Komme gerade vom Anwalt wieder !!!!! :)


Die netten Nebeneinkünfte meiner Ex werden jetzt als Prozessbetrug bei der Staatsanwaltschaft vorgelgt.

Wir freuen uns auf die 2. Runde.....

Die Macht ist mit uns ....

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

@Kanalmeister

Weißt du wie das geahndet wird so ein Prozessbetrug ???

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