Bei neuer Eigentumswohnung nasse Keller durch schlechte Verlegung der Drainage vom Bauträger

13. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
beckerhome
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)
Bei neuer Eigentumswohnung nasse Keller durch schlechte Verlegung der Drainage vom Bauträger

Hallo Zusammen,

vor ca. 1,5 Jahren haben wir uns eine Eigentumswohnung gekauft (Neubau). Nach den ersten stärkeren Regentagen liefen die Keller von allen Eigentümern (6) voll mit Wasser. Der Bauträger sagte es läge an dem momentanen Anstieg des Grundwassers und dass die Drainage es nicht mehr schafft das Wasser abzuleiten (Der Bauträger hat das Bodengutachten mit der entsprechenden Grundwasserhöhe selbst erstellt:-(). Er verbaute anschließend eine Notfallpumpe, die bei erneutem Anstieg das Wasser aus den Kellerfensterschächten pumpt. Beim zweiten starken Regen fiel diese Pumpe bereits aus und alle Keller waren erneut unter Wasser. Er verbaute eine neue Pumpe. Bis heute ist die kleine Baustelle an dem Ablaufschacht immer noch vorhanden.
Ich sehe da ein sehr großes Problem, da wir als Eigentümer nach Ablauf der BGB Garantie (5 Jahre) alle Kosten, die dadurch entstehen selber tragen müssten. D.h. Stromkosten, Wartungskosten, Kosten für neue Pumpen, wenn die alte kaputt geht etc.... Des Weiteren müssten wir auch später die Kosten für entstandene Schäden übernehmen, wenn wir die Wohnung einmal vermieten. Eigentlich haben wir doch Anspruch auf eine vernünftige Neuverlegung der Drainage oder wie ist das? Der Bauträger meint immer nur er könne da nix machen, da das Wasser einfach zu hoch steht.
Würde mich freuen, wenn da jemand Erfahrungen bzw. Tipps hätte wie wir weiter vorgehen sollten.

Gruß
Markus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo, man könnte auch in Richtung Planungsfehler oder nicht ausreichende Planung beim Architekten und Statiker suchen. Bei einem Gebäude, welches im Grundwasser steht, zieht eine Drainage förmlich das Wasser an und steht bei hohem Grundwasser permanent voll. Da wird nichts mehr reguliert und abgeführt.

Was sagt das Baugrundgutachten zum aktuellen und zu erwartenden Wasserstand aus ?

Wurde der Keller als wasserundurchlässige Konstruktion geplant ? Es genügt meist nicht, die Bodenplatte und die Kellerwände wasserundurchlässig auszubilden. Das gilt dann auch für die Abdichtung von Durchdringungen und Sicherung von Wandöffnungen wie z.B. durch Kellerlichtschächte. Bei einer wasserundurchlässigen Ausbildung des Kellers kann man auf die Anordnung einer Drainage verzichten. Bauträger sind ohne genaue Planungsvorgaben für die Ausbildung von wasserundurchlässigen Konstruktionen oftmals überfordert.

-- Editiert von hausfrau66 am 13.04.2016 10:37

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
beckerhome
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal für eine so schnelle Antwort.
Es ist praktisch genau so wie du kommentiert hast. Das Wasser kommt über die Kellerlichtschächte rein. Unter diesen befindet sich direkt die Drainage. Der Bauträger sagte auch, dass die Drainage anscheinend unter Wasser steht und es nicht mehr abführen kann. Deshalb die Notfallpumpe. Er hatte erst erzählt er habe ein Bodengutachten erstellen lassen, kam aber später mit der Wahrheit raus, dass er es selbst gemacht hat (Ist das rechtlich überhaupt zugelassen). Problem ist, dass er das Baugrundgutachten bestimmt nicht so einfach rausgibt.

Lieben Gruß

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Soll er das Baugrundgutachten behalten...

Ein nettes Gespräch mit den unmittelbaren Nachbarn oder gegenüber liegenden Grundstücksbesitzern gibt
meist auch Auskunft über die Grundwasserverhältnisse in eurem Baugebiet.

Die Kellerlichtschächte werden in die Drainage oder in die Sickerpackung entwässert oder sind diese an eine Entwässerungsleitung angeschlossen?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
beckerhome
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Diese sind laut Bauträger direkt an der Drainage angebracht.
Fragt sich jetzt nur was wir machen können, falls der Bauträger zumindest richtig geplant hat. Ob wir dann trotzdem auf eine Erhöhung der Drainage pochen könnten?
Und falls er falsch geplant hat, denke ich muss er das eh machen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Ob wir dann trotzdem auf eine Erhöhung der Drainage pochen könnten?


Es gibt andere Möglichkeiten, als den Durchmesser der Drainage zu erhöhen. Auf Grund der Unkenntnis über die örtlichen Bedingungen ist es für mich schwer, hier etwas zu empfehlen.

Habt ihr (und auch die anderen Eigentümer) dem Bauträger gerichtsfest eine schriftliche Mangelanzeige (per Einschreiben oder/und Fax) mit Fristsetzung zur Abstellung des Mangels zugesendet. Falls nicht, dies bitte zeitnah nachholen. Was beim Bauträger intern richtig & falsch gelaufen ist, kann euch eigentlich egal sein.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
beckerhome
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja bzw. das ist gerade in Arbeit. Ich hoffe das artet nicht in einen zu großen Streitfall aus.

Danke

3x Hilfreiche Antwort

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