Bei meinem ISP fristgem. gekündigt u. trotzd. Mahnung erhalten!

13. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
cruiser2005
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Bei meinem ISP fristgem. gekündigt u. trotzd. Mahnung erhalten!

Hallo Leute,

von dem "grünen" Internetserviceprovider (Slogan: Normal ist das nicht) habe ich eine Rechnung und eine Mahnung (mit einer Frist von 10 Tagen) über meinen ich denke fristgemäß gekündigten DSL-Vertrag (Flatrate) erhalten.

Lt. den AGB von dem ISP hat man eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende des Abrechnungsmonats.

Nachfolgend schildere ich mal den Sachverhalt:

Ich habe mal bzgl. meiner Kündigung die genauen Daten rausgesucht, könntet ihr mal bitte überprüfen ob ich fristgerecht gekündigt hatte?

Mein Abrechnungsmonat war immer vom 11ten bis zum 10ten des jeweiligen Monats.

Abrechnungsbeginn war also immer der 11te des jeweiligen Monats!

Gekündigt hatte ich per Fax (datiert: 09.06.05 donnerstags) an diesem Tag ging allerdings das Fax nicht durch da die Leitung ständig besetzt war. Das Fax konnte ich erst am Freitag, den 10.06.05 zufaxen (lt. Sendeprotokoll um 15:04 Uhr gesendet).

Die Kündigungsbestätigung habe ich dann von dem ISP per E-Mail am Dienstag, den 14.06.05 erhalten.

Interessanterweise stimmte allerdings mein Kündigungsdatum nicht, sie schrieben nämlich: ..mit Bedauern haben wir Ihre Kündigung vom 14.06.05 zur Kenntnis genommen.

Weiter schrieben sie: ..und lösen Ihren Vertrag fristgemäß zum 11.09.05 auf..

Da der ISP ja nicht mein tatsächliches Kündigungsdatum eingetragen hatte, habe ich umgehend wieder ein Fax an die gleiche Faxnummer (wie bei der Kündigung auch) hingesendet und sie auf ihren Fehler aufmerksam gemacht, nämlich das meine Kündigung vom 10.06.05 war zum einen und zum anderen dadurch das Vertragsende dann der 11.08.05 ist und mit der Bitte um Berichtigung und Rückantwort bzw. Bestätigung!

Leider warte ich bis Heute noch auf die Rückantwort! Ich bin dann davon ausgegangen dass es anscheinend in Ordnung geht! Und habe dann von dem ISP meine Flatrate nur noch bis zum 10.08.05 benutzt, somit habe ich meine Vertragsbedingungen erfüllt! Ab dem 11.08.05 habe ich meine Flatrate nicht mehr benutzt, nicht mal für eine Sekunde...

In meinem Verbindungsmonitor war dann der betreffende Monat genullt! Einige Tage später habe ich dann die Rechnung für den Abrechnungszeitraum 11.08.05 - 10.09.05 per E-Mail erhalten! Interessanterweise konnte ich diese Rechnung (PDF-Datei) nicht wie gewöhnlich mit dem Acrobat-Reader öffnen (es kam immer eine Fehlermeldung: Datei wurde falsch codiert... oder so).

Was mir schon komisch vorkam, da ich bisher immer alle Rechnungen problemlos öffnen konnte.. In diesem Fall war es nicht möglich, daraufhin habe ich eine neue Rechnung angefordert um zu sehen was da überhaupt in Rechnung gestellt wurde!

Als ich die Kopie hatte, habe ich umgehend dann die Rechnung von meiner Bank wieder zurückbuchen lassen!

Einige Tage später haben sie mir dann eine Mahnung zugesendet.. die sich wie folgt zusammensetzt:

- Flaterate Grundgebühr: 28,90€ + Mahngebühr: 10,00€ = gesamt: 38,90€ (Fristsetzung: 10 Tage zum Ausgleich der Forderung)

Stimmt es daß ich fristgemäß gekündigt hatte? Wie muß ich jetzt vorgehen, damit ich keinen Fehler mache?

Ich wäre euch für Antworten dankbar.


-----------------
"Mit freundlichen Grüßen
cruiser2005"

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Nun gut, Leute die bei einem gekündigt haben soll man gängeln wo man kann. Vielleicht will das ja der grüne Provider.

Da sie aber Deine angebliche Kündigung vom 14.06.05 zum 11.9.05 akzeptieren, wäre also bei einer Kündigung am 10.06.05 auch der Kündigungstermin 11.8.05 aus meiner Sicht richtig. Wenn Du Dich weiter ärgern willst, dann schick Freenet ein Einschreiben mit einer sehr knappen Erläuterung, Deiner Kündigung, dem Faxprotokoll und ggf. EVN der Telekom sowie deren Bestätigung in der Du die fraglichen Daten markierst und darauf hinweist, dass das falsch bearbeitet wurde und Du nicht dafür verantwortlicht bist, wann freenet seinen Faxeingang bearbeitet.

Danach würde ich die Kommunikation einstellen. Wenn was vom Inkasso kommt, denen das 1 Mal zur Kenntnis schicken und dann einem evtl. Mahnbescheid ohne Begründung widersprechen. Mit 99%iger Wahrscheinlichkeit hörst Du dann nichts mehr und die Sache wird ausgebucht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruiser2005
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo tompetti,

danke für Deine schnelle Rückantwort! Ich werde mir den ganzen Schriftverkehr kopieren und dann per Einwurf-Einschreiben an denen ihre Postfachadresse hinsenden.

Ein Einwurf-Einschreiben dürfte doch genügen, oder sollte es ein Einschreiben mit Rückschein sein?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Machs doch 3 fach :
Per email
per fax
und per einwurf einschreiben !

Die ersten beiden kosten ja nichts
im einwurfeinschreiben erwähnen ( wie Ihnen am 15.10 per email und fax bereits mitgeteilt...)


gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruiser2005
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

@thehellion:

Deine Idee ist nicht schlecht, doppelt gemoppelt hält besser...

Ich habe mich vorerst dazu entschieden nur eine E-Mail hinzusenden (auf der Mahnung war eine Mailadresse vermerkt), da ich damit auch beweisen kann, wann ich was versendet habe.

Die Mail hat Freenet erhalten (fristgemäß), und jetzt warte ich auf eine Nachricht von denen...

Sobald ich von denen eine Rückantwort bekommen habe, melde ich mich wieder hier und berichte.

Achso in dieser mail hatte ich den ganzen Sachverhalt nochmal genau notiert, damit keine Fragen offen bleiben.. Sollten sie noch irgendwelche Unterlagen verlangen, dann kann ich meinen ganzen Schriftverkehr umgehend nachreichen (dann per Einschreiben), da ich alle Originale vorliegen habe.





0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Übrigens wurde in der Finanztest gerade folgendes Verfahren empfohlen. Das schreiben mit dem Vermerk vorab per Fax einmal eben als Fax senden und zwar so, dass ein Empfnagsprotokoll ausgegeben wird, auf dem das Schreiben zumindest zum Teil zu sehen ist, sowie ein Einschreiben mir Rückschein zu senden. So schütze man sich am besten davor, dass der Empfänger vor gericht folgende Dinge nicht mehr beuahpten kann:

Er hat nix bekommen (Email, Fax). Er hat ein Einschreiben ohne Inhalt bekommen. Er hat das Einschreiben nicht abgeholt. Mit dem Verfahren hat er vor Gericht eigentlich keine Chancen mehr durchzukommen. Der sicherste Weg wäre aber für 10 Euro den Gerichtsvollzieher mit der Übergabe zu beauftragen, da dieser Zugang und Inhalt des Schreibens bezeugen könne.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruiser2005
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

@tompetti:

danke für den Hinweis!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruiser2005
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Leute,

jetzt habe ich auf meine E-Mail (wo ich genau den Sachverhalt erklärte) eine Antwort von Freenet erhalten:

ZITAT:
vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Überprüfung unserer Datenbanken hat
ergeben, dass Ihre Kündigung am 14.06.2005 bei freenet eingegangen ist.
Wir haben Ihren Vertrag daher fristgerecht zum 11.09.2005 gekündigt.
Die von Ihnen reklamierte Rechnung betrifft den Abrechnungszeitraum vor
Ablauf Ihrer Kündigung. Da dieser Zeitraum noch vor dem Kündigungsdatum
liegt, ist die Rechnungsstellung korrekt erfolgt.
ZITATENDE!

Was soll ich jetzt davon halten, wollen die mich verarschen??? Die behaupten doch ganz frech dass ich am 14.06.2005 gekündigt hatte!!! Meine Kündigung hatten die aber bereits am 10.06.2005 erhalten (was ich ohne Probleme mit dem Faxprotokoll beweisen kann)!!!

Kann es sein dass Freenet Kundenfaxe nicht abheftet sondern vernichtet, weil sie sich auf Datenbanken berufen???

Außerdem habe ich zeitgleich eine 2te Mahnung erhalten mit der Androhung wenn ich die Forderungen nicht innerhalb 10 Tagen bezahle, dann wird ein Inkassobüro mit dem Einzug beauftragt!

Könntet ihr bitte mal denen ihr Schreiben durchlesen und mit meinen Daten abgleichen, ob ich mit meinen Annahmen Recht habe?

Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich habe vor mein Kündigungsfax zu kopieren und dann per Einschreiben zu versenden. Desweiteren werde ich eine E-Mail hinsenden und Freenet darüber informieren das ein Einschreiben unterwegs ist.

So dürfte es der richtige Weg sein, allerdings müßte ich 100%ig wissen ob ich oder Freenet Recht hat!?! Wenn die nämlich mit dem Inkassobüro antanzen, ist es vorbei mit lustig...

Und wenn ich mich im Unrecht befinde, dann wird es teuer!!!

Für Antworten wäre ich euch dankbar!


mfg
cruiser2005




-- Editiert von cruiser2005 am 03.11.2005 00:55:44

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Also, es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:

1. Du machst nix. Auf das Schreiben eines Inkassos einfach zurückantworten. Ich lehne Ihre Forderung mangels Vollmacht ab. Ansonsten die Briefe aushalten. Sollte es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen, dann widersprichst Du ohne Begründung. Solte es zu einem Verfahren kommen (was eher unwahrscheinlich ist) dann nimmst Du Dein Sendprotokoll und die Tatsache, dass dieses Fax ja am 14.06.05 bearbeitet wurde und freenet verliert.

2. Du schreibst nochmal zurück, dass Sie die Kündigung am 10.6.05 erhalten haben. Und es nicht in Deinen Zuständigkeitsbereich fällt, wann man sich bequemt das bei denen zu bearbeiten und in einer Datenbank zu speichern. Ich denke dann geht es trotzdem weiter wie unter 1....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruiser2005
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi tompetti,

danke dir für die schnelle Rückantwort! Ich denke die 2te Möglichkeit ist zuerst ratsam, nur damit ich mich in dieser Mahnfrist auch gemeldet habe. Ich werde eine E-Mail hinsenden, diesmal aber mit meinem Kündigungsfax und 2tes Fax inkl. Faxprotokolle (als Dateianhang), da ich stark vermute dass denen meine Faxe nicht mehr vorliegen. Wenn sie dann mein Fax(e) im Original haben wollen, ist es auch kein Problem dann sende ich diese (als Kopie) als Einschreiben hin. Normalerweise müßten sie spätestens dann ihren Fehler einsehen und die Forderungen stornieren! Ich bin jedenfalls mal gespannt wie es weitergeht, ob die überhaupt reagieren!?! Ich werde mich auf jedenfall wieder hier melden und sage Bescheid was dabei rausgekommen ist oder auch nicht...

mfg
cruiser2005


-- Editiert von cruiser2005 am 04.11.2005 12:15:09

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cruiser2005
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

Kurzer Zwischenbericht:

Bis zum heutigen Tag habe ich noch keine Rückantwort egal in welcher Form erhalten! Es sind ja mittlerweile schon einige Wochen vergangen! Ist es ein gutes Zeichen dass ich bisher noch nichts von denen gehört habe, oder ist es eher ein schlechtes Zeichen, in dem Sinne dass sie den Vorgang an denen ihr Anwalts- bzw. Inkassobüro weitergeleitet haben und es deshalb so lange dauert?

mfg
cruiser2005

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sind immerhin schlappe 6 Wochen her !
Normalerweise geht das schneller !
Die Weitergabe an ein IB ist eigentlich obligatorisch - deswegen würde ich wenn trotzdem noch ein Bittbrief vom IB kommt nicht in Hektik verfallen
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cruiser2005
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)

In meiner letzten Email hatte ich extra um eine Rückantwort bzw. um eine Bestätigung von Freenet gebeten, damit ich diesen Vorgang als erledigt abheften kann..

Nur gar nix erhalten ist halt gar nix.. soviel zu dem Thema "KUNDENSERVICE".. Hier könnte das Motto nicht passender treffen: "Freenet - Normal ist das nicht!"

Mir soll es Recht sein wenn trotzdem diese Angelegenheit abgeschlossen wäre (stillschweigend), da ich mir dann den Gang zu meinem Anwalt ersparen kann!

Sollte wider Erwarten doch noch was von denen kommen, gebe ich euch natürlich Bescheid!

An dieser Stelle möchte ich mich für eure Mühe bedanken!!!

FROHE WEIHNACHTEN

wünscht

cruiser2005

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen