Bei einer Personenkontrolle mit Drogen erwischt.
sehr geehrte damen und herren,
heute abend wurde mein kollege bei einer personenkontrolle mit drogen erwischt.
er verneinte erstmal den besitz von drogen, die aber anschließend bei ihm doch gefunden worden sind.
es handelte sich um:
- ca. 0,5g speed
- 5 xtc pillen (ist es ausschlaggebend welche es waren?)
und
- ca. 0,2 ml liquid xtc (wie ich es im internet rauslesen konnte ist gbl nocht nicht mal illegal?!)
dannach musste er auf die polizeiwache um die personalien festzustellen, weil er sein personalausweis nicht dabei hatte. es wurde kein drogentest mit ihm durchgeführt.
das einzige was er erwähnt hat, ist dass die drogen nicht ihm gehörten sondern einem kollegen. bei der frage wer es den sei, hat er dies nicht beantwortet.
nun würde ich gerne wissen was auf ihn zukommen kann. könnte der prozess eingestellt werden wegen geringem besitz? und so kenn ich das von mir, als ich am zoll mit 0,4g speed erwischt wurde und eine spende von 200 euro an eine kinder krebs hilfe stiftung spenden musste, damit der prozess eingestellt wird.
muss er um seinen führerschein fürchten? (zu der zeit nicht im/am auto gewesen)
kann dies eine wohnungsdurchsuchung nachsich ziehen?
was kann lindernd wirken? wenn er sich einen anwalt besorgt? oder bestimmte aussagen oder nichtaussagen?
wie weit kann er damit rechnen evt. sogar noch ins gefängnis gehen zu müssen?
ich hoffe sie können mir bei dieser angelegenheit ein wenig weiterhelfen und danke schonmal im vorraus für die antworten.
mfg paul
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von 88Paul88 am 13.06.2011 03:43
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>Bei einer Personenkontrolle mit Drogen erwischt.
Wenn ich es richtig verstanden habe, wurden keine Konsumangaben gemacht, es bleibt nur der Besitz, dieser wird an die FSST gemeldet,m von dort kommt dann die Abordnung eines Ärztlichen Gutachtens.
Sollte hier rückstände von Drogen gefunden werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine Neuerteilung ist dann erst nach eine MPU möglich, zum bestehen der MPU ist eine mindestens 12 Monate Lage Abstinenz nachzuweisen.
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-- Editiert am 15.06.2011 16:58
von andreas124 am 15.06.2011 16:57
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>Bei einer Personenkontrolle mit Drogen erwischt.
Der
Führerschein hat man vermutlich aus dem Grunde entzogen, weil man zum einen eine Fahrttüchtigkeit nicht mehr zutraut und zum anderne möchte man nicht, dass man halb mit Drogen vollgepumpt also unter Einfluss selbiger) einen Verkehrsunfall baust bei dem Du und ggf. andere zu Schaden kommen könnten.
Gefahrenabwehr wäre auch hier das Zauberwort.
Das GHB noch immer nicht erlaubt ist und dies Dein Kumpel nicht wusste, kauft ihm keiner ab!
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von Albarion am 16.06.2011 14:30
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