Bei einer Personenkontrolle mit Drogen erwischt.

13. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
88Paul88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei einer Personenkontrolle mit Drogen erwischt.

sehr geehrte damen und herren,

heute abend wurde mein kollege bei einer personenkontrolle mit drogen erwischt.

er verneinte erstmal den besitz von drogen, die aber anschließend bei ihm doch gefunden worden sind.

es handelte sich um:

- ca. 0,5g speed
- 5 xtc pillen (ist es ausschlaggebend welche es waren?)
und
- ca. 0,2 ml liquid xtc (wie ich es im internet rauslesen konnte ist gbl nocht nicht mal illegal?!)

dannach musste er auf die polizeiwache um die personalien festzustellen, weil er sein personalausweis nicht dabei hatte. es wurde kein drogentest mit ihm durchgeführt.

das einzige was er erwähnt hat, ist dass die drogen nicht ihm gehörten sondern einem kollegen. bei der frage wer es den sei, hat er dies nicht beantwortet.

nun würde ich gerne wissen was auf ihn zukommen kann. könnte der prozess eingestellt werden wegen geringem besitz? und so kenn ich das von mir, als ich am zoll mit 0,4g speed erwischt wurde und eine spende von 200 euro an eine kinder krebs hilfe stiftung spenden musste, damit der prozess eingestellt wird.

muss er um seinen führerschein fürchten? (zu der zeit nicht im/am auto gewesen)

kann dies eine wohnungsdurchsuchung nachsich ziehen?

was kann lindernd wirken? wenn er sich einen anwalt besorgt? oder bestimmte aussagen oder nichtaussagen?

wie weit kann er damit rechnen evt. sogar noch ins gefängnis gehen zu müssen?

ich hoffe sie können mir bei dieser angelegenheit ein wenig weiterhelfen und danke schonmal im vorraus für die antworten.

mfg paul

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo,

die Deutsche Rechtssprechung besagt "der Besitz von Drogen ist Strafbar jedoch nicht der Konsum" da er wie sie schrieben Drogen besessen hat wird es natürlich zu einem Strafverfahren kommen. Ob es zu einer Hausdurchsuchung kommen wird wage ich stark zu bezweifeln.

Ob er angaben macht oder auch nicht wird bei einer so geringen Menge kaum berücksichtigt werden. Im besten Falle wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Ggf. durch Zahlung einer geringen Geldstrafe.

Der Konsum / Besitz von Drogen wird bei einem Besitz des Führerschein in der Regel grundsätzlich an die Führerscheinstelle gemeldet. Ob diese dann einen Grund sehen rechtliche Schritte einzuleiten kann ich Ihnen nicht beantworten.

Als bei mir vor 3 Jahren 0,4 Gramm Gras sowie diverse Konsumsutensilien bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt worden sind wurde das Verfahren eingestellt. Die Führerscheinbehörde wurde zum Glück nicht Informiert.

Bei meinem Schwager wiederum wurden nach einer Kneipenschlägerei 0,2 Gramm Gras und 1,2 Promillie Alkohol im Blut festgestellt.

Der Führerschein trotz keiner Probezeit mehr wurde entzogen.

Wie sie sehen ist das immer sehr fraglich.

Gruß

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

Konsumenten harter Drogen wird IMMER der FS entzogen. Nun hat er ja angegeben, es wäre nicht seine Drogen - es fragt sich, ob er damit durchkommt.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
88Paul88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

warum wurde mir am zoll dann der führerschein nicht entzogen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Wenn ich es richtig verstanden habe, wurden keine Konsumangaben gemacht, es bleibt nur der Besitz, dieser wird an die FSST gemeldet,m von dort kommt dann die Abordnung eines Ärztlichen Gutachtens.
Sollte hier rückstände von Drogen gefunden werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine Neuerteilung ist dann erst nach eine MPU möglich, zum bestehen der MPU ist eine mindestens 12 Monate Lage Abstinenz nachzuweisen.



-----------------
""

-- Editiert am 15.06.2011 16:58

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
5 xtc pillen (ist es ausschlaggebend welche es waren?)


Rechtlich relevant ist die Menge des verbotenen Stoffes. Es ist ja nicht "Ecstasy" verboten, sondern bestimmte Inhaltsstoffe wie MDMA. Daher kommt es durchaus im Grenzfall auf die Dosierung der Pillen an. Im für den Betroffenen günstigsten Fall hat er sich wirkungslosen Müll andrehen lassen, der gar nichts Strafbares enthält.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Der Führerschein hat man vermutlich aus dem Grunde entzogen, weil man zum einen eine Fahrttüchtigkeit nicht mehr zutraut und zum anderne möchte man nicht, dass man halb mit Drogen vollgepumpt also unter Einfluss selbiger) einen Verkehrsunfall baust bei dem Du und ggf. andere zu Schaden kommen könnten.

Gefahrenabwehr wäre auch hier das Zauberwort.
Das GHB noch immer nicht erlaubt ist und dies Dein Kumpel nicht wusste, kauft ihm keiner ab!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
ca. 0,2 ml liquid xtc (wie ich es im internet rauslesen konnte ist gbl nocht nicht mal illegal?!)


Auch hier gilt das oben gesagte. Verboten sind nicht irgendwelche Phantasienamen, unter denen bestimmte "Designerdrogen" auf den Markt geworfen werden, sondern konkrete Inhaltsstoffe. Ob "Liquid XTC" nun immer dieselben Stoffe enthält (vermutlich nicht, da das bei "normalem" Ecstasy auch schon eine bunte Mischung ist, gegen die Lotterie geradezu gut vorhersagbar ist) und welche dann im Einzelfall davon verboten sind, wird man schon selbst recherchieren müssen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen