Bei TKÜ Straftat abgehört, Verwertbarkeit?
Angenommen X ist wegen einer Straftat beschuldigt,
Katalogstraftat §100 StGB und gegen ihn läuft eine TKÜ-Maßnahme.
Aufzeichnung sämmtlicher Gespräche, SMS, Ortung des Handy.
Während dieser Maßnahme wird eine weitere Straftat mitgehört und aufgezeichnet, ein Betrug:
"X kauft eine Neuware und gibt dafür ein altes, defektes, gleiches Gerät (Vorgängermodel) zurück.
3 Versuche der Rückgabe im Handel, in verschiedenen Märkten dieser Kette verlaufen negativ, aufgrund einer Mail an den Handel wird die Ware zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet."
Die Maßnahme ist beispielsweise seit 6 Monaten beendet und die Ermittlungen seitens der Polizei, für die derzeitige Staftat bereits der Sta übergeben.
X wurde bislang nicht wegen diesem Betrug "befragt".
Die Straftat, wessen die TKÜ- Maßnahme lief wird in absehbarer
Zeit verhandelt.
In wie weit ist dieses verwertbar?
Würde eine weitere Ermittlung eingeleitet oder könnte das mit der anderen Sache direkt bei Gericht landen?
-----------------
" GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. ""
von gtr1000 am 07.08.2012 21:04
Status: Legende (251 Beiträge)
Userwertung:
1,0 von 5
(von 5 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden