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Bei Rücktritt von Autokauf auf Schadenminimierung achten - 1/1
AFP vom 14.04.2010   |   1963 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Bei Rücktritt von Autokauf auf Schadenminimierung achten

Klausel zugunsten von Käufer muss im Vertrag stehen

Wer von einem Autokauf zurücktritt, muss dafür zwar Schadenersatz zahlen. Dem Kunden muss allerdings der Nachweis gestattet werden, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die vereinbarte Schadenersatzpauschale. Regelungen, die diese Möglichkeit nicht beinhalten, sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ungültig.

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Im umstrittenen Fall hatte eine Frau einen gebrauchten Toyota Prius zum Preis von 29.000 Euro erworben und war fünf Tage später vom Kauf zurückgetreten. Laut Vertrag hatte sie sich verpflichtet, in diesem Fall Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu zahlen. Dieser Betrag war einer Vertragsklausel zufolge "niedriger anzusetzen, wenn (.. .) der Käufer einen geringeren Schaden nachweist".

Der BGH bestätigte diese Klausel nun als rechtens. Sie schließe die Möglichkeit mit ein, dass überhaupt kein Schaden entstanden ist.

14. April 2010 - 13.33 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



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